Verstoß gegen das Waffengesetz

Obernkirchen (pol-29.11.17). Im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes in der Friedrich-Ebert-Straße haben gestern Polizeibeamte bei einer 29-jährigen Obernkirchenerin einen Elektroschocker, getarnt als Taschenlampe, sichergestellt. Ersten Ermittlungen zufolge ist das nach dem Waffengesetz einzuordnende Gerät aus Osteuropa eingeführt worden. Bei diesen Taschenlampen handelt es sich um verbotene Gegenstände.

Oftmals sind in den Ring um die Lampe bei diesen Geräten Elektroden eingearbeitet, über die Hochspannungs-Blitzentladungen hörbar abgegeben werden, die einen Gegner abschrecken sollen. Sollte ein solches  Gerät einem Menschen auf den Körper aufgesetzt werden, können die Personen durch starke Stromschläge gesundheitliche Schäden erleiden. Bei einem Kauf von Elektroschockern gibt es zugelassene Geräte, die das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zur Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit tragen und dürfen nur von Erwachsenen erworben werden. Das Waffengesetz gibt vor, dass Elektroschocker, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verkleidet sind, als „getarnte Waffen“ verboten sind.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=35872

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