Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Nienstädt (pol-03.11.19). Am Samstagmorgen, gegen 05.00 Uhr, befuhr ein 44-jähriger Mann aus Stadthagen mit seinem Pkw die B 65 von Bückeburg in Richtung Stadthagen. In Nienstädt verunfallte er an einer Verkehrsinsel und fuhr anschließend weiter. Die Polizei hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis von diesem Unfall.

Aufgrund der vielen Trümmerteile verunfallte etwas später ein anderer Verkehrsteilnehmer. Augenscheinlich hatte dieser jedoch Glück, denn sein Pkw blieb wohl unbeschädigt. Der eigentliche Unfallverursacher meldete sich erst mehrere Stunden später telefonisch bei der Polizei.

Nun wird gegen ihn wegen unerlaubtem Entfernens vom Unfallort ermittelt. Die Polizei weist an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf die Pflichten von Unfallbeteiligten hin. Jeder ist verpflichtet, anzuhalten und die Feststellung der Art der Beteiligung sowie seiner Personalien zu ermöglichen. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=49615

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