Steuerliche Vorteile:
Rat stimmt Verschmelzung zweier Gesellschaften zu

Bückeburg (mm-27.03.23). Die Stadt Bückeburg ist alleinige Gesellschafterin der Bückeburger Bäder GmbH sowie der Hafen Bückeburg-Berenbusch GmbH. Die Anteile sind Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art Wirtschaftsbetriebe. Die Bückeburger Bäder GmbH ist an der Stadtwerke Schaumburg Lippe GmbH mit Sitz in Bückeburg und die Hafen Bückeburg-Berenbusch GmbH an der Westfalen Weser Energie KG mit Sitz in Paderborn beteiligt.

Aufgrund der anhaltenden Liquiditätsengpässe in der Hafen Bückeburg-Berenbusch GmbH hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Verschmelzung der beiden Gesellschaften zu einer einheitlichen GmbH beschlossen. Diese neue Gesellschaft firmiert unter dem Namen „Städtische Betriebe Bückeburg GmbH“. Die Stadt Bückeburg ist alleinige Gesellschafterin dieser neuen einheitlichen GmbH. Die Anteile an der Städtischen Betriebe Bückeburg GmbH stellen weiterhin Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art Wirtschaftsbetriebe dar.

Durch die Verschmelzung wird eine steuerliche Verrechnung der Ergebnisse der Hafen Bückeburg-Berenbusch GmbH mit Verlusten der Bückeburger Bäder GmbH ermöglicht. Bei einheitlichen Beteiligungsstrukturen entstehen darüber hinaus Synergieeffekte wie beispielsweise bei der Buchführung, dem Jahresabschluss, der Jahresabschlussprüfung und der Geschäftsführung.

Die bisherigen Aufgaben des Aufsichtsrates der Hafen Bückeburg-Berenbusch GmbH werden durch den Aufsichtsrat der aufnehmenden Bückeburger Bäder GmbH übernommen. Die Verschmelzung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=70926

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