Sanierung eines Abschnitts des Mühlen­gra­bens im Ortsteil Meinsen-Warber.

(Atz – 11.06.26) Die Stadt Bückeburg plant die Sanierung eines verrohrten Abschnitts des Mühlen­gra­bens im Ortsteil Meinsen-Warber. Vor Beginn der Maßnahmen ist eine Entschei­dung des Stadt­rates über eine über­plan­mä­ßige Auszah­lung in Höhe von 290.000 Euro erfor­der­lich.

Der Mühlen­graben dient heute primär der Ableitung von Nieder­schlags­wasser. Unter­su­chungen der beste­henden Verroh­rung im Jahr 20ﺒ0 doku­men­tierten Schäden durch Rohr­brüche, offene Fugen, Wurzel­ein­wuchs und Rohr­ver­sätze. Die poli­ti­sche Entschei­dung sieht eine Neuord­nung der Entwäs­se­rung durch eine durch­ge­hende Verroh­rung vor.

Ursachen der Kosten­stei­ge­rung

Die Baukosten wurden von der ursprüng­li­chen Schätzung von rund 338.000 Euro auf etwa 594.000 Euro brutto konkre­ti­siert. Mögliche zusätz­liche Kosten für den Umgang mit einer beste­henden Winkel­stüt­zwand sind möglich.

Die Kosten­stei­ge­rung ist auf Ergeb­nisse aus Boden­gut­achten sowie neue Erkennt­nisse aus der detail­lierten Planung zurück­zu­führen. Im Baufeld ist mit Bauschutt­resten, Ziegeln, Beton­bruch und Auffül­lungen zu rechnen. Ein Teil des Bodens ist als belas­tetes Material einge­stuft und muss aufwendig entsorgt werden. Zudem erfordern die Lage und Tiefen­füh­rung der Leitungen sowie die Grün­dungs­si­tua­tion im Bereich des ehema­ligen Mühlen­ge­bäudes größere Baugruben, umfang­rei­chere Erdar­beiten und zusätz­liche Siche­rungs­maß­nahmen.

Auch die Wieder­her­stel­lung der Ober­flä­chen wurde angepasst. Die Erwei­te­rung der betrof­fenen Flächen sowie der Wechsel von einer Pflas­te­rung zu einer Asphal­tie­rung führen zu höheren Kosten. Zur Begren­zung der Mehr­kosten empfiehlt die Verwal­tung eine Planung, die auf zusätz­liche Asphalt­flä­chen verzichtet und vorhan­dene Pflas­ter­flä­chen nach Abschluss der Arbeiten wieder­ver­wendet.

Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Herbst 2026 vorge­sehen, da eine Durch­füh­rung im Sommer nicht mehr reali­sierbar ist. Die Stadt wird die Arbeiten mit den betrof­fenen Anliegern und Nutzern der angren­zenden Flächen abstimmen. Die Sanierung soll die lang­fris­tige Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Entwäs­se­rungs­an­lage sicher­stellen und den künftigen Unter­halts­auf­wand redu­zieren.

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