Ruhestörungen
Bückeburg (pol-04.01.15). Am 2. Januar wurden zwei Ruhestörer im Zeitraum von 21.45 bis 23.45 Uhr dreimal zur Ruhe ermahnt. Aufgrund des uneinsichtigen Verhaltens verbrachten die beiden Störer die Nacht kostenpflichtig in polizeilichem Gewahrsam. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wurden ausgefertigt.
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