Mehrere Strafverfahren gegen Kradfahrer

Nienstädt/Bückeburg (pol-26.01.20). Am Freitagabend, gegen 20:00 Uhr, wurde der hiesigen Dienststelle durch einen Verkehrsteilnehmer ein unbeleuchtetes Motorrad auf der B 65 zwischen Nienstädt und Gelldorf gemeldet. Ein Funkstreifenwagen des PK Bückeburg konnte das Krad am Ortsausgang Gelldorf auch tatsächlich bei absoluter Dunkelheit feststellen. An dem Gefährt, einem sog. „Pitbike“, einer 125 ccm Crossmaschine ohne Straßenzulassung, war kein Kennzeichen angebracht.

Der anschließende Anhalteversuch schlug fehl, da sich der zu diesem Zeitpunkt unbekannte Motorradfahrer der Kontrolle durch Flucht entzog. Dazu fuhr er zunächst auf dem Gehweg in der Ortschaft Vehlen, um dann in Höhe des Gasthauses Vehlen umzudrehen und in Richtung Obernkirchen zu fliehen. Während der weiteren Fahndungsmaßnahmen tauchte das Krad erneut im Bereich der Eilsener Straße in Obernkirchen auf.

Auch hier entzog sich der Motorradfahrer der Kontrolle, indem er den dortigen Baustellenbereich durchfuhr, wo die Beamten mit ihrem Streifenwagen passen mussten. Im weiteren Verlauf des Abends konnte das Krad dann gegen 21:00 Uhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurantes an der Kreuzbreite in Bückeburg festgestellt werden.

Da kein Fahrzeugführer an dem Krad zu sehen war, überprüften die Beamten die nähere Umgebung und konnten einen jungen Mann mit einem Motorradhelm unter dem Arm feststellen, der sich in einem vor dem Restaurant aufgestellten Spielhäuschen versteckte. Der 16-jährige Bückeburger zeigte sich anschließend geständig. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Führerschein und Verstößen gegen das Steuer- sowie das Pflichtversicherungsgesetz. Des Weiteren wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen seine Person wegen des Missachtens der Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten eingeleitet. Das „Pitbike“ wurde sichergestellt.

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