Maskenpflicht bei Versammlungen

Landkreis (mm-14.01.22). Der Landkreis teilt mit, dass die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen für Teilnehmende auch bei nicht angemeldeten Versammlungen i. S. v. Art. 8 GG bereits mit Allgemeinverfügung vom 05.01.2022 vorgeschrieben ist.

Der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinverfügung ist bis zum 05.02.2022 verlängert worden. Die Verlängerungsverfügung ist im Internet unter www.schaumburg.de unter der Rubrik Corona, Regelungen, einsehbar.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=63833

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