Himmelfahrt in Coronazeiten

Landkreis (mm-19.05.20). Der Landkreis Schaumburg freut sich sehr darüber, dass die Zahl der aktuellen Infektionen einen niedrigen Stand erreicht hat und in den letzten Tagen nur sehr wenige Neuinfektionen festgestellt wurden. Trotzdem müssen der Infektionsschutz und die erforderlichen Kontaktbeschränkungen weiter ernst genommen werden.

„Diverse Beispiele von anderen Regionen Deutschlands zeigen, dass bei falschem Verhalten schnell wieder mit einem deutlichen Anstieg der Infektionszahlen gerechnet werden muss. Daher müssen auch an Himmelfahrt und natürlich auch bei gutem Wetter die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und das Vermeiden von Gruppenbildungen“, erläutert Landrat Jörg Farr (Foto).

„Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind jedoch zulässig, aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht. Verhalten Sie sich bitte so, dass weder Sie sich noch andere gefährden.“

Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. „Das muss nicht sein! Daher meine Bitte: Halten Sie sich an die Regeln und feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber vorsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund. Auch mit ausreichendem Abstand ist eine gute Stimmung möglich“,  ergänzt Landrat Jörg Farr und wünscht einen schönen Feiertag.

 

 

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