Gesetzentwurf zur „Flexi-Rente“
Ausgleich durch Sonderzahlungen möglich

rp_Beermann-13.10.15-300x200.jpgLandkreis (mm-23.09.16). „Gute Nachrichten für alle, die ihren Renteneintritt individueller gestalten möchten, denn der Gesetzentwurf zur Flexi-Rente wurde vom Bundeskabinett verabschiedet und wird nun von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden“, erläutert der heimische Bundestagsabgeordnete Maik Beermann (Foto) gegenüber der Presse. „Die CDU hält damit ihr Wort, wer freiwillig länger arbeitet, soll deshalb mehr in der Tasche haben.“

Die Flexibilisierung der Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrente kommt. Damit werde, so Beermann, eine langjährige Forderung der Arbeitnehmergruppe umgesetzt. Was über 6300 Euro jährlich verdient wird, soll nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Dafür entfallen die bisherigen Teilrentenstufen, die sich als bürokratisch und intransparent erwiesen haben. Maximal könnten Rente und Hinzuverdienst zusammen bis zur Höhe des höchsten Bruttoverdienstes der vorangegangenen 15 Jahre bezogen werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden, so Beermann, in Zukunft die Möglichkeit haben, Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr leichter zu kombinieren. Der Übergang in den Ruhestand könnte auf diese Weise leichter als bisher nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden. Anstatt sich mit 63 Jahren ganz aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, können Arbeitnehmer in Teilrente weiterarbeiten und in den Ruhestand ausgleiten.

Abschläge auf eine bereits ab dem 63. Lebensjahr bezogene Teilrente können künftig schon ab dem 50. Lebensjahr – und nicht erst ab dem 55. Lebensjahr – durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Eine Flankierung der Teilrente mit tarifvertraglichen Regelungen ist möglich. So könnte die im Tarifvertrag der Chemieindustrie bereits enthaltene Demographie-Komponente für den Ausgleich von Abschlägen eingesetzt werden.

Durch die Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge bei Erwerbstätigkeit parallel zum Rentenbezug und die damit verbundene Aktivierung auch des bereits gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberbeitrags können Rentner zudem künftig auch den eigenen Rentenanspruch steigern. „Damit stärken wir zugleich das Prinzip der paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten Rente“, meint Maik Beermann.

 

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