Allgemeinverfügung über das Verbot des öffentlichen Konsumierens von Cannabis erlassen
(aus dem Rathaus – 6-3.25) Anlässlich des bevorstehenden Frühjahrsmarktes hat die Stadt Bückeburg eine Allgemeinverfügung über das Verbot des öffentlichen Konsumierens von Cannabis im Veranstaltungsbereich des Frühjahrsmarktes 2025 erlassen.
Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter der Adresse www.bueckeburg.de/Bekanntmachungen verkündet bzw. bekannt gemacht worden.
Zum Schutz des überwiegend jungen Publikums ist die Allgemeinverfügung erforderlich, da es bisher noch keine bundeseinheitliche Regelung über den Konsum von Cannabis auf vergleichbaren Veranstaltungen gibt.
Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=84428