Landkreis: „Warnstufe 2“
Landkreis (mm-30.11.21). Mit Allgemeinverfügung vom 29.11.2021 ist festgestellt worden, dass im Kreisgebiet des Landkreises Schaumburg die „Warnstufe 2“ gilt. Ab dem 01. Dezember 2021 (00.00 Uhr) gelten damit die Schutzmaßnahmen der § 4 bis 6 und §§ 8 bis 12 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, nach denen der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen