Private Altersvorsorge: Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

Die sogenannte Rentenlücke macht sich mittlerweile auch in Kleinstädten wie Bückeburg bemerkbar. Die gesetzliche Grundsicherung reicht nämlich schon lange nicht mehr aus, um die Kluft zwischen den jungen Beitragszahlern und den steigenden Rentnerzahlen auszugleichen. Eine private Zusatzvorsorge ist daher die einzige Möglichkeit, um diese Differenz im Alter ausgleichen zu können.

Rentengarantiezeit für einen bestimmten Zeitraum

Auch wenn die Deutsche Rentenversicherung in Bückeburg eine Beratungsstelle für Rentner eingerichtet hat, entscheiden sich doch viele Bürger für den Abschluss einer zusätzlichen Rentenversicherung. Diese bietet nicht nur den Vorteil, dass sie die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und dem letzten Einkommen ausgleicht. Sie kann des Weiteren auch attraktive Zusatzleistungen bieten, die eine gesetzliche Versicherung nicht erfüllt. Um die passenden Tarife für die persönliche Finanzlage zu finden, gibt es hilfreiche Infos zur privaten Rentenversicherung auf wefox.de. Die Experten dieses Online-Portals bieten eine individuelle Beratung und führen ihre Klienten sicher durch den oft unübersichtlichen Versicherungsdschungel.

Wichtig ist, bei der Auswahl einer Versicherung auf die Rentengarantiezeit zu achten. Das bedeutet, dass die Rentenzahlungen für eine garantierte Zeitspanne ausgezahlt werden, auch wenn der Beitragszahler in der Zwischenzeit verstorben ist. Wenn das der Fall ist, erhalten zumindest die Hinterbliebenen bis zum Ablauf der Garantiezeit die monatlichen Beiträge und das eingezahlte Geld geht somit nicht verloren.

Beitragsrückgewähr und Beitragsbefreiung

Auch die Beitragsrückgewähr ist eine wichtige Zusatzleistung, auf die man beim Abschluss einer privaten Altersvorsorge nicht verzichten sollte. Schließlich kann es bereits in der Ansparphase zum Tod des Beitragszahlers kommen. Und damit die bereits eingezahlten Beiträge nicht umsonst angespart wurden, bekommen die Hinterbliebenen das Geld, allerdings mit Abzug der Verwaltungskosten der Versicherung.

Ebenso wichtig wie die Rentengarantiezeit und die Beitragsrückgewähr ist die Vereinbarung einer Beitragsbefreiung, wenn der Versicherte berufsunfähig wird. Wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit aufgrund einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, zahlt die Versicherung die Beiträge bis zum Ende der Laufzeit. Verständlicherweise möchten Versicherungen für diese Zusatzleistungen wissen, ob der Versicherte bestimmte Vorerkrankungen hat, um das Risiko möglichst gering zu halten. Gerade bei der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit müssen Versicherte damit rechnen, dass die Rendite dementsprechend kleiner ausfällt. Sinnvoll ist diese Leistung dennoch, da sie in jedem Fall eine umfassende Absicherung bietet.

Bild: ©istock.com/izusek

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