Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehr

Rinteln (pol-23.05.19). Bereits am 15. Mai nutzt eine 52-jährige Frau aus Rinteln einen nicht zugelassenen Pkw im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Bei der Kontrolle war sie zudem alkoholisiert. Am 22. Mai wurde ihr dann unter Hinweis darauf, dass sie den Pkw nicht im öffentlichen Verkehrsraum nutzen dürfe, der Schlüssel von der Polizei wieder ausgehändigt, da sich der Pkw in ihrem Eigentum befand.

Die Frau verschwendete kaum Zeit und setzte sich erneut in den Pkw und führte diesen in der Rintelner Nordstadt, immer noch nicht zugelassen und immer noch ohne Fahrerlaubnis. Sie stellte den Pkw dann in der Nachbarschaft ihrer Wohnanschrift vor einer Einfahrt ab. Der Pkw wurde von der Polizei zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt und abgeschleppt; eine neue Strafanzeige gegen die Beschuldigte wurde gefertigt.

Die Pkw-Beschlagnahme war der Frau allerdings nicht recht, und sie erschien auf der Polizeiwache, um sich lautstark über die Maßnahme zu beschweren und forderte ihren Pkw zurück. Der wurde ihr natürlich nicht ausgehändigt und sie machte sich auf den Heimweg. Gegen 02.30 Uhr am Morgen des 23. Mai war die Dame dann erneut Grund für polizeiliche Ermittlungen, da sie in einem Mehrfamilienhaus in der Nordstadt widerrechtlich in eine Wohnung eingedrungen war und dabei die Wohnungstür ihres Ex-Lebensgefährten beschädigte. Aus der Wohnung entwendete sie einen Schlüssel.

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