Vignettensystem in Slowenien – Stand der Technik

(fu – 18.5.23) In Slowenien gibt es, wie in den europäischen Nachbarstaaten, ein Vignettensystem für die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen. Die Mautgebühr wird von den Autobahngesellschaften erhoben, damit Gelder vorhanden sind, um die Straßen in einem guten Zustand zu erhalten.

Wie sich das Vignettensystem in Slowenien über die Zeit entwickelt hat und was zu berücksichtigen ist, wird der folgende Artikel erläutern.

Maut und Vignette

Damals war die Mautgebühr eine Art Wegzoll, der gezahlt werden musste, aufgrund von territorialen Gründen. Mit der EU und der Zeit hat sich jedoch der Zweck geändert – mittlerweile werden die Einnahmen zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur genutzt.

Damals wurde die Mautgebühr in Slowenien an Mautstationen gezahlt. Doch nach dem österreichischen Vorbild führte Slowenien im Jahr 2008 das Vignettensystem ein. Dabei handelt es sich um ein effizienteres System für den Nachweis der Zahlung.

2022 entschied sich Slowenien für ein rein elektronisches Vignettensystem, sowie es bereits in anderen europäischen Mitgliedsstaaten existierte. Die sogenannte E-Vignette ist nicht nur bei den Fahrern sehr beliebt, sondern auch bei den Autobahngesellschaften. Die Funktionsweise und Ausnahmen in Slowenien werden anschließend genauer betrachtet.

E-Vignette

Die E-Vignette, oder in slowenisch E-Vinjeta genannt, ist die moderne Form des Zahlungsnachweises der Mautgebühr für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen. Grundsätzlich entspricht die digitale Vignette dem gleichen Schema wie die klassische Vignette zum Aufkleben. Durch den Kauf der Vignette wird nachgewiesen, dass Sie berechtigt sind, die Autobahnen und Schnellstraßen für die Gültigkeitsdauer zu befahren.

Beim Kauf einer E-Vignette muss das richtige Kfz-Kennzeichen angegeben werden, sowie das Zulassungsland des Fahrzeugs. Diese Informationen werden dann in der Vignetten-Datenbank gespeichert. Auf den Autobahnen und Schnellstraßen werden fahrende Fahrzeuge anhand des Kfz-Kennzeichen geprüft.

Einen sicheren Kauf der E-Vinjeta bietet die Firma Mautgebühren an. Auf der Webseite kann man ganz ohne Registrierung die digitale Vignette erwerben. Einzig verantwortlich ist man für die korrekte Eingabe des Kfz-Kennzeichen und die richtige Wahl der Mautklasse.

Gültigkeit der slowenischen E-Vinjeta

Es gibt vier verschiedene Gültigkeitszeiträume für die Berichtigung für das Befahren der slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen. Der Gültigkeitsbeginn der E-Vignette für Slowenien kann beim Kauf selbst bestimmt werden. Bis zu maximal 30 Tage im Voraus kann die digitale Vignette erworben werden.

Wählen kann man zwischen den Gültigkeitszeiträumen von einer Wochen-, einer Monats-, einer Halbjahres- und einer Jahresvignette. Mit dem Kauf der E-Vignette kann man uneingeschränkt alle mautpflichtigen Straßen befahren. Jedoch gibt es eine Ausnahme, die im folgenden Abschnitt erläutert wird.

Ausnahme der Karawankentunnel

Wie bereits zuvor erwähnt, gibt es eine Ausnahme für die in der E-Vignette enthaltenen Strecken. Dabei handelt es sich um den Karawankentunnel, der Slowenien mit Österreich verbindet. Die Kosten für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen betragen für eine einfache Fahrt 7,80 Euro.

Die Bezahlung in Slowenien erfolgt an der Mautstelle Hrušica und ist bar oder mit der Kreditkarte möglich.

Strafgelder

Sollten Fahrzeuge, die Autobahnen und Schnellstraßen ohne eine gültige Vignette befahren, drohen hohe Bußgelder von bis zu 300 Euro. Das ist auch der Fall, wenn falsche Angaben gemacht wurden. Bei dem Kauf der E-Vignette für Slowenien muss sichergestellt werden, dass das Kennzeichen, das Zulassungsland, die Mautklasse und der Gültigkeitsbeginn korrekt eingegeben worden sind.

Ebenfalls wichtig ist es, die Rechnung beziehungsweise den Kaufbeleg mitzuführen. Bei Kontrollen der E-Vignette wird dieser herangezogen, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb nachzuvollziehen. Wenn bei einer Kontrolle kein Kaufbeleg vorgewiesen werden kann, drohen Strafen durch die slowenische Autobahngesellschaft.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=71716

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