Verstoß gegen das Waffengesetz
Bückeburg (pol-13.11.15). Bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle am Freitag um 00.20 Uhr in der Teichstraße wurde ein 18-jähriger Obernkirchener Pkw-Fahrer polizeilich überprüft. Der junge Mann führte ein sogenanntes Nunchaku mit sich, was man im Allgemeinen auch als Würgeholz kennt und nach dem Waffengesetz als Schlagwaffe eingestuft wird. Gegen den Obernkirchener wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet; und das Nunchaku wurde mit dem Einverständnis des 18-Jährigen sichergestellt.
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