Urlaubsflug stark verspätet – bis zu 600 Euro Entschädigung

Fast jede Flugreise ist mit kleinen Hindernissen verbunden. Mal muss man sich beim Gepäck einschränken, mal ist die Schlange am Check-in besonders lang, diese Unannehmlichkeiten sind aber mit etwas Geduld oder mit einem minimalen Aufpreis lösbar. Erheblich schlechter sieht es da schon aus, wenn Flüge sich stark verspäten. Folgeverspätungen und im schlimmsten Fall komplett verpasste Urlaubstage sind dabei oft nicht zu vermeiden. 

Zum Glück gibt es seit einigen Jahren einfache Methoden, für eine Flugverspätung Entschädigung oder Schadensersatz vom Fluganbieter zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und mögliche Höhen der Zahlungen.

Wann habe ich einen Anspruch gegen meine EU-Fluggesellschaft?

Wenn Ihr Flug drei oder mehr Stunden verspätet war, haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung. Die Richtlinie ist anwendbar, wenn es sich um einen Flug handelt, dessen Ziel- oder Startflughafen in Europa liegt. Sie müssen Ihren Anspruch jedoch zunächst bei Ihrer Fluggesellschaft geltend machen, da diese den Fall möglicherweise lösen kann, ohne dass Sie den Rechtsweg beschreiten müssen. Ein automatisches Verfahren oder gar eine Garantie, seine Entschädigung zu erhalten, gibt es jedoch nicht.

Was besagt die EU-Verordnung 261/2004?

Erlassen im Jahr 2004, sind die Fluggesellschaften gemäß der EU-Verordnung 261/2004 verpflichtet, in bestimmten Situationen Hilfe zu leisten und Zahlungen zu leisten. Dies ist der Fall, wenn Ihr Flug annulliert wurde oder sich stark verspätet hat (mehr als 3 Stunden). Regelmäßig sollten sich Fluggesellschaften um eine ersatzweise Beförderung sowie die benötigte Verpflegung und Unterbringung ihrer Passagiere kümmern. Die Airlines sind obendrein verpflichtet, bei einer Flugannullierung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 € pro Fluggast zu zahlen.

Anwendung der europäischen Fluggastrechteverordnung:

Die EU-Verordnung 261/2004 kann angewandt werden, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

  • Sie wurden nicht mindestens zwei Wochen vor dem Abflug benachrichtigt, dass sich Ihr Flug um mindestens zwei Stunden verspäten wird. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie von einem EU-Flughafen abfliegen oder nicht; es gilt jedoch nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Sie rechtzeitig an Ihr Ziel zu bringen. Wenn Sie zum Beispiel nach London fliegen und eine Verspätung bedeutet, dass Ihr Anschluss in Paris ist (wo es keine alternative Verbindung gibt), dann hätten Sie Anspruch auf eine Entschädigung, während sie bei einem Direktflug nach London, wo eine andere Fluggesellschaft eine alternative Strecke anbieten kann, unter diesen Umständen leider nicht gelten würde.
  • Ihr Flug war stark verspätet, und es wurde kein vergleichbarer Flugdienst angeboten, weder von derselben Fluggesellschaft noch von einer anderen Fluggesellschaft.

Wie viel Geld erhalte ich von meiner Fluggesellschaft zurück?

Die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, hängt davon ab, wie lang die geplante Flugstrecke ist. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden und einer Entfernung von bis zu 1.500 km gibt es eine Entschädigung von 250 € pro Person. Bei Flügen mit einer Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km, die innerhalb der EU starten, erhalten Sie eine Pro-Kopf-Entschädigung von 400 €. Bei verspäteten Flügen über 3.500 km bekommen Fluggäste 600 € Entschädigung. Davon unberührt sind übrigens weitere Ansprüche, falls noch zusätzliche Auslagen von den Geschädigten getätigt wurden.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=65272

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