Untersuchungshaft für Messerstecher
Opfer erleidet erhebliche Stichverletzung

Blau-Licht 1Bückeburg (mm-02.01.15). Ein 34 Jahre alter polnischer Staatsangehöriger ist am 31. Dezember 2014 um 04.35 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in Lauenau durch die Polizei festgenommen worden. Die Presse- und Informationsstelle der Staatsanwaltschaft Bückeburg teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte und ein 24 Jahre alter Mann aus Lauenau, der ebenfalls polnischer Staatsangehöriger ist, in der Wohnung des 24-Jährigen erhebliche Mengen Schnaps getrunken haben. Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, dass er dem Opfer im Laufe der Nacht ein Küchenmesser in den Rücken gerammt haben soll. Durch den Stich erlitt das Opfer eine erhebliche Stichverletzung. Dem Geschädigten gelang es aber noch, den Beschuldigten aus der Wohnung zu vertreiben. Ein Nachbar, der auf das Geschehen aufmerksam wurde, alarmierte umgehend die Polizei.

Diese nahm den Beschuldigten noch am Tatort fest. Er hielt sich dort verborgen. „Die Hintergründe der Tat sind noch nicht ganz klar, die Ermittlungen werden sich aber auch darauf erstrecken“, teilte Erster Staatsanwalt Andre Lüth mit und ergänzte, „dass wir davon ausgehen, dass der Beschuldigte und das Opfer eigentlich befreundet waren.“ Durch die starke Alkoholisierung der Beteiligten sei eine Rekonstruktion des Abends allerdings schwierig. Nach dem Vorfall wurden umgehend Ermittlungen eingeleitet. Unter anderem untersuchte am Silvestertag eine Rechtsmedizinerin der Medizinischen Hochschule das Opfer. Diese geht nach vorläufiger Begutachtung davon aus, dass die Stichverletzung potentiell lebensbedrohlich war. Es bestand die Gefahr, dass das Opfer verblutet, wenn es nicht rechtzeitig ärztlich behandelt worden wäre. Hinzu kommt, dass der Stich nur äußerst knapp lebenswichtige Organe verfehlt hat.

Da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat und ihm nach aktuellem Ermittlungsstand ein versuchter Totschlag vorzuwerfen ist, erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg am 1. Januar 2015 Haftbefehl wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr. Der Beschuldigte ist seitdem in der Justizvollzugsanstalt in Sehnde. „Das Opfer befindet sich noch in stationärer Behandlung im Krankenhaus; es geht ihm aber den Umständen entsprechend gut“, teilte Polizeikommissar Schmied vom ersten Fachkommissariat der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg mit, das die weiter andauernden Ermittlungen übernommen hat.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=14785

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