Stellungnahme der CDU zur zukünftigen Form der Ganztagsschule

Samtgemeinde Nienstädt (mm-07.02.23). In einer Pressemitteilung nimmt die CDU-Fraktion im Samtgemeinderat Nienstädt Stellung zu den öffentlichen Diskussionen über die zukünftige Form der Ganztagsschule Nienstädt. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der „nicht abnehmenden Unzufriedenheit aus großen Teilen der Elternschaft“ sein mittlerweile aus allen Fraktionen im Samtgemeinderat eigene Anträge auf die Durchführung einer Elternumfrage über die zukünftige Form der Ganztagsschule für die nächste Sitzung des Samtgemeinderates am 16. Februar gestellt worden.

Alle Fraktionen verfolgten in ihren Anträgen das Ziel, erstmalig den Elternwillen der betroffenen und zukünftigen Schulkinder valide mittels einer Umfrage in Erfahrung zu bringen und damit eine demokratische Möglichkeit der Beteiligung zu schaffen. Eine mögliche Umfrage könnte, so die CDU, frühestens nach der Ratssitzung am 16.02. überhaupt auf den Weg gebracht werden.

Bereits in dieser Woche seien aber am 06. und 07.02. schon „Informationsveranstaltungen“ für die Eltern der Kindergartenkinder und am 20. und 21.02. der ersten und zweiten Klassen durch die Schulleitung und unter Beteiligung der Verwaltung geplant. In diesen Veranstaltungen solle über das voll gebundene Konzept informiert werden. Die CDU-Fraktion fragt sich, „wie sinnvoll und unvoreingenommen eine Elternbefragung dann überhaupt noch durchgeführt werden kann und welche Absicht dahintersteht, in einem derartigen Tempo – noch vor einer Umfrage – solche Veranstaltungen durchführen zu wollen.“

Eine Anfrage der CDU Fraktion an den Samtgemeindebürgermeister, die Veranstaltungen zugunsten der vorherigen Durchführung der Elternumfrage zu verschieben, sei eine Absage erteilt worden. Die CDU Fraktion hält dieses Vorgehen für „nicht richtig, weil es im Widerspruch zum Ziel der Anträge aller Fraktionen steht und damit das beabsichtigte Vorhaben untergräbt.“

Weiterhin betrachtet es die CDU Fraktion als „irreführend“, dass – alleine aufgrund der Entscheidung des Schulvorstandes – in der Öffentlichkeit und den Infoveranstaltungen das Bild vermittelt werde, die gebundene Form wäre bereits beschlossene Sache. Zum jetzigen Zeitpunkt liege weder ein fertiges pädagogisches Konzept noch ein Antrag zur Änderung der Schulform bei der Landesschulbehörde vor.

Nicht einmal das Einvernehmen und die Unterschrift des Schulträgers lt. §23, Abs.6, NSchG unter einen möglichen Antrag sei zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt. „Mit diesem Hintergrund ist es daher noch fragwürdiger, warum diese Informationsveranstaltungen zum jetzigen Zeitpunkt stattfinden sollen und den Eltern bereits die gebundenen Form der zukünftigen Ganztagsschule offenbar als Fakt mitgeteilt werden soll.“ Foto: pr

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