Staatsgerichtshof sagt Termin ab

Bückeburg (mm-21.01.15). In einer Pressemitteilung informiert der Niedersächsische Staatsgerichtshof darüber, dass in dem Organstreitverfahren von sechs Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verfassung und der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag gegen die Niedersächsische Landesregierung („Aktenvorlage Edathy“) der auf Freitag, 23. Januar 2015, anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben worden ist.

Der Grund für die Terminaufhebung bestehe darin, dass die Verfahrensbeteiligten prozessbeendenden Erklärungen abgegeben haben und das Verfahren daher einzustellen war. Der Staatsgerichtshof sieht auch keine Veranlassung, das Verfahren aufgrund eines übergeordneten verfassungsrechtlichen Interesses fortzuführen. Die allgemeinen Grundsätze, wie ein Antrag auf Aktenvorlage nach Art. 24 der Niedersächsischen Verfassung zu behandeln ist und welche Voraussetzung im Falle der Vorlageverweigerung erfüllt sein müssen, habe der Staatsgerichtshof bereits in seinem Verfahren StGH 7/13 („Paschedag“) festgelegt.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=15136

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