Sachbeschädigungen durch Graffiti

Blau-Licht-NEU-300x218Bückeburg (pol-09.12.16). Bei illegalen Graffiti läuft eben „nicht alles wie geschmiert“. Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen, wenn ein Täter ermittelt wird. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer z.B. mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang. Möge dieser Hinweis den Personen weiterhelfen, die in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch hohe Sachschäden im Stadtgebiet von Bückeburg angerichtet haben.

In der Schlossgartenstraße wurden an einem Wohnhaus mehrere Fensterrollläden, die Hauswand und eine dazugehörige Mauer mit roter und schwarzer Farbe und geschmacklosen Schriftzügen besprüht. Das schien den Tätern nicht zu reichen, und deshalb wurde das davor parkende Fahrzeug ebenfalls an den Felgen, am vorderen Kennzeichen und den Scheinwerfern unschön verziert.

Auf der Petzer Straße traf es einen weiteren Fahrzeughalter an dem alle vier Alufelgen und die Frontscheinwerfer durch aufgetragene Farbe beschädigt wurden. Ebenfalls auf der Petzer Straße suchten sich dieselben Täter die Hauswand eines Gebäudes der evangelisch lutherischen Kirchengemeinde aus, das mit einem Schriftzug versehen wurde.

In der Bahnhofstraße wurden an einem Mehrfamilienhaus großflächige Zeichenübungen auf einer renovierten Hauswand angebracht. Der Kriminalermittlungsdienst hat in allen genannten Fällen Strafverfahren eingeleitet.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=28797

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