Rohrreinigungsunternehmen – was Sie unbedingt beachten sollten!

Wer einen zuverlässigen lokalen Rohrreinigungs-Betrieb an der Hand hat, ist klar im Vorteil. Schließlich kommt dieser nicht nur, wenn es etwas einzubauen oder zu reparieren gibt. Viel mehr ist er auch immer dann zur Stelle, wenn einmal ein Notfall eintritt – auch mitten in der Nacht oder an Wochenenden und Feiertagen. Allerdings ist das Problem, dass es bundesweit immer wieder zu Betrügereien oder zumindest zu grenzwertigen Rechnungen durch eben jene kommt.

Im Normalfall könnte die Situation ganz einfach sein. Die Toilette ist verstopft, der Betroffene greift zum Telefon und ruft den Dienstleister im Bereich Rohrreinigung. Dieser berechnet, wie auf seiner Webseite angegeben, 6 Euro je Meter Rohrreinigung. Selbst wenn die Arbeit nur wenige Minuten dauert und nicht viel Werkzeug dabei zum Einsatz kommt, kann das Ganze schon einmal 100 Euro kosten. Selbstredend ist zudem, dass es abhängig von Schwierigkeit und Umfang der Arbeiten, durchaus zu höheren Kosten kommen kann. Schließlich muss gute Arbeit bezahlt werden. Dennoch gibt es Punkte, die auch vor Gericht für den Klempner nicht haltbar sind. Hierzu zählen:

  • Kosten für Tätigkeiten, die das Problem nicht behoben haben
  • Beträge für Spezialgeräte, die entweder nicht notwendig waren oder überhaupt nicht eingesetzt wurden
  • Wucher bei Notdienst- und Nachtzuschläge
  • Doppelberechnungen

Gerade im Notfall ist es daher wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Suche nach einem geeigneten Profi achtsam und gewissenhaft durchzuführen. Besondere Hilfe hierbei ist der Notprofi, wenn etwa ein Rohrreinigungs-Betrieb in Zeven gesucht wird. Das Portal bietet geprüfte Handwerker, die zu klaren Bedingungen und ohne Haken und Ösen arbeiten. Damit ist der Betroffene gut beraten, wenn es zu einer Verstopfung oder Ähnlichem kommt.

Klar muss allerdings sein, dass nicht alles gleich Wucher oder überzogen ist. Kommt ein Klempner mitten in der Nacht, als Beispiel um 23:30 Uhr, weil eine Toilette nicht mehr abläuft, ist ein Zuschlag üblich. Dieser kann durchaus bei 50 Prozent liegen. Schließlich ist die Einsatzzeit weit ab den üblichen Geschäftszeiten. Gegen diesen ist insofern nichts einzuwenden.

Allerdings gibt es so „clevere“ Rohrreinigungsbetriebe, die auf der Rechnung einfach alle Posten addieren und am Schluss, auf die Gesamtsumme, diese 50 Prozent aufschlagen. Das wiederum ist nicht zulässig. Schließlich sind darin ebenso die Kosten für Spezialgeräte, das Fahrzeug, die Anfahrt oder Ersatzteile enthalten. Der Notdienstzuschlag außerhalb der Geschäftszeiten kann sich nur auf den Lohn oder die Kosten beziehen, die lohnabhängig sind. Dabei haben Sie als Kunde durchaus das Recht, die Rechnung mit einem korrigierten Betrag zu bezahlen.

Oftmals kommt es ebenso vor, dass der Monteur vor Ort eine Stunde arbeitet, dann aber aufgibt. Wer dafür nicht zahlen will, wird auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. In diesen steht etwa: „Bei Abbruch der vorgenommenen Arbeiten wird der bisher entstandene Aufwand gemäß unserer Preisliste berechnet.“ Eine solche Klausel mag es zwar in den Bedingungen der Rohrreinigung geben, allerdings erklärte das Landgericht München diese als unwirksam. Hintergrund ist, dass es sich um einen Werkvertrag handelt. Somit schuldet der Werkunternehmer, in diesem Fall der ausführende Rohrreinigungs-Betrieb, dem Kunden einen Erfolg. Hier die Beseitigung der Verstopfung der Toilette.

Auch wenn der Klempner mit Nachdruck versucht das Kleingedruckte durchzusetzen, lassen Sie sich nicht beirren. Sie müssen für die Dienstleistung nur bezahlen, wenn die Störung auch sachgemäß behoben wurde.

Es gibt viele kleine Fallen, die unseriöse Betriebe nutzen, um ungerechtfertigte Rechnungen zu stellen. Dabei ist nicht jeder per se ein Betrüger. Denn auch Unwissenheit kann zu einer solchen führen. Daher gilt es stets die in Rechnung gestellten Kosten zu prüfen. Schließlich sind Fehler manchmal einfach nur menschlich.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=51524

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