Regierung vereinbart Ausbau der Solarenergie
Entscheidung bei den Ländern

Landkreis (mm-25.05.20). Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen ist es der Koalition in den letzten Tagen gelungen, eine Einigung bei einigen zentralen Energie- und wirtschaftspolitischen Fragen zu erzielen.

„Zu der seit langem von der Koalition geplanten, kontrovers diskutierten Regelung zu Mindestabständen für Windenergieanlagen an Land haben wir uns darauf verständigt, im Baugesetzbuch eine unbefristete Länderöffnungsklausel einzuführen“, berichtet Maik Beermann (Foto).

Die Länder dürfen damit entscheiden, ob sie einen 1000 Meter Mindestabstand einführen möchten. Auch die Details zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen werden in Landesgesetzen zu regeln sein.

„Wir treiben zudem den Ausbau der Solarenergie voran und haben vereinbart, den 52-Gigawatt-Förderdeckel für Photovoltaikanlagen unverzüglich aufzuheben. Dieser Deckel wäre noch dieses Jahr erreicht worden und hätte den weiteren Ausbau gebremst“, erläutert der CDU-Bundestagsabgeordnete. 

Eine neue Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Energiepolitik werde in Zukunft den Umsetzungsstand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des 65-Prozent-Ziels im Jahr 2030 kontrollieren. Insgesamt, so Beermann, sei festzustellen, „dass über diese wichtigen energiepolitischen Fragestellungen hinaus die Beschleunigung von Investitionsvorhaben dringend notwendig ist.“

Gerade die Coronakrise habe gezeigt, dass der Einsatz von digitalen Verfahren zur Beschleunigung von Investitionen dringend benötigt wird. „Wir haben deswegen als Koalition das Planungssicherstellungsgesetz verabschiedet und werden auf Basis einer Evaluierung anstreben, dieses gegebenenfalls zu entfristen“, so Beermann weiter.

Zudem werde eine grundlegende Modernisierung der Beteiligungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse angestrebt. Kerninhalte sollen laut Beermann insbesondere deren konsequente Digitalisierung, eine frühzeitigere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und beteiligten Kreisen sowie die Verkürzung des Instanzenweges um eine Instanz sein.

„Der 52 Gigawatt-Deckel war Thema vieler Anfragen, die ich erhielt und auch die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Regelung eines Mindestabstands ist aus meiner Sicht ein großer Schritt, um die Akzeptanz für Windenergieanlagen in den betroffenen Ländern und Regionen wieder zu verbessern. Eine Regelung auf Landesebene bietet zudem die Gewähr dafür, dass in den jeweiligen Ländern Lösungen gefunden werden können, die zu den dortigen regionalen Besonderheiten passen“, so der Bundestagsabgeordnete abschließend. Foto: Büro Beermann

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