Offene Haftbefehle: Zwei Personen in JVA gebracht

(pol – 22.2.24)  Unerwünschtes Einsatzkräfte der Polizei haben in den vergangenen Tagen zwei mit europäischem Haftbefehl gesuchte Personen dingfestmachen können. Beide Personen (30, 47) sitzen nun in einer Haftanstalt und warten auf die weiteren rechtlichen Folgen.

So rückte am vergangenen Mittwoch bei einer Streifenfahrt in Bad Oeynhausen ein Pkw wegen des Gurtverstoßes eines Beifahrers ins Visier der Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich den Beamten an der Örtlichkeit B 61 / Alter Postweg im Rahmen der Prüfung der vorgelegten Personaldokumente des Fahrers Zweifel an deren Echtheit. In diesem Zusammenhang stellten die Beamten schließlich eine Fälschung fest.

Nach einer Abfrage im polizeilichen Auskunftssystem erhielten die Beamten Kenntnis über die wahren Personalien des Mannes und das Bestehen eines offenen europäischen Haftbefehls gegen ihn. In Absprache mit der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Hamm erfolgte daraufhin seine Festnahme und die anschließende Verbringung ins Polizeigewahrsam. Nach anschließender Vorführung beim Amtsgericht, wurde der 30-Jährige schließlich in eine JVA gebracht.

Bereits am Donnerstag, 8. Februar bemerkte die Polizei einen verdächtigen Pkw auf dem Parkplatz eines Discounters in Bückeburg. Wenig später wurde der Wagen im Bereich Klus in Zusammenarbeit der Polizeien aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gestoppt und überprüft. Auch in diesem Fahrzeug befand sich eine mittels europäischen Haftbefehls gesuchte Frau.

Die zuletzt in Gelsenkirchen wohnhafte 47-Jährige wurde festgenommen und nach Absprache mit der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft auf richterliche Anordnung hinter Schloss und Riegel gebracht.

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