Obernkirchen: Unbekanntes Fahrzeug beschädigt Wohnhaus
Am Samstag, dem 03. Mai 2025, zwischen 16:00 Uhr und 16:30 Uhr kam es in der Innenstadt von Obernkirchen zur Beschädigung einer Hausfassade. Die beschädigte Immobilie befindet sich straßenseitig exponiert an der Friedrich-Ebert-Straße, wo die Fassadenverkleidung – mutmaßlich durch äußere Gewalteinwirkung – teilweise abgelöst und in den öffentlichen Gehwegbereich gestreut wurde. Sichtbar sind herausgerissene Verblendungen, zerbrochene Fassadenteile und mutmaßliche Schleifspuren, die auf eine Kollision mit einem Fahrzeug hindeuten.
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand deutet die Spurenlage auf eine Verkehrsunfallflucht gemäß § 142 StGB hin. In Betracht kommt insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, wobei der Unfallbeteiligte seiner gesetzlichen Feststellungspflicht nicht nachgekommen ist. Darüber hinaus ist eine Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB einschlägig. Sollte ein Personenschaden oder eine konkrete Gefährdung Dritter vorgelegen haben, wären weiterführende Qualifikationstatbestände nach § 315c StGB denkbar. Aktuell liegen hierzu jedoch keine Anhaltspunkte vor.
Spurensicherung: Vor Ort sichergestellte Fassadenteile sowie mögliche Lack- oder Kunststoffabriebe könnten einer fahrzeugtechnischen Analyse zugeführt werden. Eine videoüberwachte Umgebung oder die Auswertung privater Überwachungskameras umliegender Geschäfte erscheint sinnvoll.
Zeugenaufruf: Personen, die zur angegebenen Zeit eine Beobachtung gemacht haben – insbesondere hinsichtlich auffälliger Fahr- oder Parkmanöver – werden gebeten, sich unter Tel.: 05722/28940 bei der Polizei Bückeburg zu melden.
In Frage kommende Straftatbestände (StGB):
- § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
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