„Machen seit Jahrzehnten Naturschutz im Wald“
SPD-Kreistagsfraktion im Gespräch mit der Fürstlichen Hofkammer

Bückeburg/Landkreis (mm-28.07.18). Auf ihrer Sommertour hat die SPD-Kreistagsfraktion mit Landrat Jörg Farr kürzlich die Fürstliche Hofkammer in Bückeburg besucht, wo sie von Fürst Alexander, Hofkammerdirektor Christian Weber und Alexander Trapp, Assistent der Geschäftsführung, im Schloss empfangen wurde (Foto). Weber hat zunächst die Fürstlichen Betriebe vorgestellt und anschließend über die Probleme eines Waldeigentümers durch die Naturschutz-Richtline der EU berichtet.

Zu den Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören das Fürstliche Forstamt, die Fürstliche Meierei und die Forstverwaltung in Steyrling/Österreich. Zu den Gewerbliche Betrieben zählen der RuheForst, die Veranstaltungs KG, die Immobilien-KG und Landpartie Schloss Bückeburg GmbH & Co.KG. Man beschäftigt 70 Mitarbeiter in Deutschland.

„Der Wald steht im Spannungsfeld der Bereiche Ökologie, Ökonomie und Soziales“, meinte Christian Weber einleitend. Es sei ihnen schon bewusst, dass die Hofkammer in der Gesellschaft gern in die ökonomische Ecke gedrängt wird, wenn Wege zerfahren sind und gefällte Bäume herumliegen. In der Tat werde eine nachhaltige ökonomische Bewirtschaftung angestrebt. „Die Familie investiert viel Geld in den Erhalt dieser Gebäude, zuletzt rund 300.000 Euro für die Sanierung des Gewölbes in der Kapelle, – wir brauchen Cash“, so Weber deutlich.

„Wir machen seit Jahrzehnten Naturschutz im Wald und sorgen für den Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion“, so Weber. Natürlich seien Ökologie und Naturschutz wichtig, aber es gäbe eben auch eine soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern und der ländlichen Bevölkerung. Sorgen bereitet der Fürstlichen Hofkammer die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU aus dem Jahr 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensformen sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen. „Für Deutschland passt diese EU-Richtlinie einfach nicht“, meinte Weber. „16 Bundesländer, 16 Lösungen, NRW, Berlin und Niedersachsen haben dabei einen höheren Regelungsbedarf gesehen, Waldbesitzer in Bayern müssen sich damit nicht auseinandersetzen!“

In Niedersachsen ist auf Landkreisebene eine Verordnung durch die Untere Naturschutzbehörde erlassen worden. „Ich will nicht alles, auch Unwichtiges, mir vom Landkreis genehmigen lassen müssen“, betonte Weber. Durch Bewirtschaftungseinschränkungen im Schaumburger Wald drohen nach den Worten des Hofkammerdirektors Einkommensverluste von 82.000 Euro jährlich. Der finanzielle Erschwerungsausgleich von jährlich gut 14.000 Euro mache etwa 18 Prozent aus. Weber rechnete dem Landrat vor, dass dem Kreisforstamt rund 160.000 Euro Kosten drohen – ohne dass es für Kommunen einen Erschwernisausgleich gibt.

„Prüfen Sie die juristische Sichtweise unseres Vorschlages, dass die bisherige Landschaftsschutzgesetz-Verordnung zur Erfüllung der EU-Richtline ausreichend ist und setzen Sie sich für einen Erschwernisausgleich auch im Landschaftsschutzgebiet ein – auch für kommunale Waldbesitzer“, teilte Weber der Landkreisverwaltung und dem Landtagsabgeordneten Karsten Becker seine Wünsche mit.

Becker berichtete, dass der neue Umweltminister Olaf Lies mit den Waldbesitzern in einen Dialog getreten ist, um die Konfrontationen zu entschärfen. Die EU habe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet; es würden hohe Strafzahlungen drohen. Der Landkreis habe keine Möglichkeit zu sagen, „mir machen das als Landschaftsschutzgesetz“. Auf dieser Ebene gäbe es keine Chance, so Becker, die Vorgaben der EU zu unterlaufen. „Zeigen Sie mir fachliche begründete alternative Lösungen auf, dann setze ich mich dafür ein“, bot der Landtagsabgeordnete an. Landrat Jörg Farr wünscht sich, „dass inhaltliche Regelungen des Naturschutzes und Anforderungen der Forstwirtschaft kompatibel gestellt werden.“ Dazu seien weitere inhaltliche Anforderungen in den nächsten Monaten erforderlich.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=40597

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