Landkreis oder Gemeinden?
Wer wird Baulaststräger nach Fertigstellung Ortsumgehung B 65?

Nienstädt (mm-18.04.20). Die Bürgerinitiative Pro Alte B65 (BIPA B65) hatte in einem Schreiben an den Landtagsabgeordneten Karsten Becker angefragt, was nach Fertigstellung der Ortsumgehung Nienstädt/Sülbeck mit der Baulast für den „alten“ Trassenverlauf der B 65 passiert, wer als zukünftiger Baulastträger also für die Unterhaltung zuständig ist.

Becker hat in seinem Antwortschreiben mitgeteilt, dass das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ihn informiert habe, dass die Planung der betreffenden Ortsumgehung noch nicht so weit fortgeschritten sei, „dass eine sachgerechte Diskussion über Detailfragen bereits möglich wäre.“ Auch die Frage nach zukünftigen Baulastträgerschaften setze belastbare Verkehrsuntersuchungen voraus.

Nach Einschätzung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln deute die Verkehrssituation allerdings darauf hin, dass der verlassene Teil der B 65 „nicht mehr die Funktion einer überregionalen Verbindung besitzen werde und insofern das Land Niedersachsen als zukünftiger Baulastträger ausscheide.“

Als neue Baulastträger kämen ausschließlich der Landkreis Schaumburg und die Gemeinden in Betracht. Diese erhielten mit einer Abstufung als neue Baulastträger vielerlei Freiheiten, mit verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen den auf der alten Trasse liegenden Verkehr zu lenken.

In einem offenen Brief an den Nienstädter Bürgermeister Gerhard Widdel verweist die Bürgerinitiative auf Äußerungen „diverser exponierter lokaler SPD-Politiker“ und nennt namentlich „Frau Reckmann und Herrn Koch“, die einen Rückbau der B 65 als sehr konkretes Ziel genannt haben. Die Mitglieder und Unterstützer der BIPA B65 würden sich nun die Frage stellen, mit welchen baulichen bzw. gestalterischen Maßnahmen der Rückbau erfolgen soll, welche Kosten für die Gemeinden entstehen und aus welchen Mitteln diese Kosten gedeckt werden sollen – dies vor dem Hintergrund, dass für den Nienstädter Haushalt ein Minus von 145.000 Euro erwartet würde.

Eine „besondere Brisanz“ erhalte, so die BIPA B65 im Schreiben an Bürgermeister Widdel, diese Planung für die Bürger vor dem Hintergrund, dass Herr Vehling in seiner Funktion als SPD-Ratsmitglied der Samtgemeinde Nienstädt laut eines Artikels in den Schaumburger Nachrichten eine „Straßenausbaubeitragssatzung thematisiert“ habe. „Ist in Nienstädt geplant, zukünftig die Anlieger der B 65 an dem Rückbau finanziell zu beteiligen?“, heißt es zum Ende des Schreibens an Widdel.

Bückeburg-Lokal hatte die Äußerung von Werner Vehling im Artikel über die Sitzung des Samtgemeinderates nicht aufgegriffen, weil er sie offensichtlich eher flapsig allgemein in einer Aufzählung von Möglichkeiten einer Gemeinde, Gebühren zu erheben gemacht hat und nicht in einem Zusammenhang mit einer konkreten Maßnahme oder Projekt wie dem geplanten Rückbau der B 65.

Foto: Mitglieder der Bürgerinitiative Pro Alte B 65 während der Gründungsveranstaltung

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=52879

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