Informatives zum Möbelkauf im Internet – Service, Widerrufsrecht und Lieferung

Trotz regionaler Traditionsunternehmen bestellt eine Vielzahl Verbraucher ihre Möbel inzwischen online. Internetshops versprechen maximalen Komfort und günstige Preise. Vor der Bestellung sind Verbraucher gut beraten, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Das Widerrufsrecht spielt dabei eine besondere Rolle.

Einzelhandel vs. E-Commerce

Dass nach wie vor viele Verbraucher lieber vor Ort in Möbelhäusern einkaufen und einen lokalen Ansprechpartner bevorzugen, ist unbestritten. Regionale Unternehmen wie Möbel Heinrich (Bückeburg-Lokal.de berichtete) genießen großes Vertrauen und stehen der Kundschaft mit Fachpersonal beratend zur Seite. Interessenten können sich in den Geschäften einen persönlichen Eindruck von Sofa, Schrank und Co. verschaffen. Die Tatsache, dass sich Produkte im Einzelhandel mit allen Sinnen erleben lassen, ist oft ausschlaggebend. Anhand optischer, haptischer und qualitativer Merkmale fällt es leichter Möbel zu beurteilen als es in Onlineshops je möglich sein wird. Im Ladengeschäft können sich potenzielle Käufer von Faktoren wie Stabilität, Oberflächenstruktur, Farben und Verarbeitung ein individuelles Bild machen. Dennoch erfreut sich der Kauf von Interieur über das Internet großer Beliebtheit. Ein Blick auf die Vorzüge des E-Commerce verdeutlicht, dass Onlineshops eine attraktive Alternative darstellen.

Das Widerrufsrecht als elementares Verbraucherrecht beim Onlineshopping

Dabei ist zunächst das 14-tägige Widerrufsrecht zu nennen. Ein wichtiges Verbraucherrecht, das für Käufe im stationären Handel nicht gilt. Stattdessen jedoch bei Verträgen, die im sogenannten Fernabsatz zustande kommen. Damit sind Verträge gemeint, die mittels Fernkommunikation erfolgen. Hierzu zählen Käufe in Onlineshops. Werden Möbel online bestellt und nach der Lieferung stellt sich heraus, dass beispielsweise die Farbe nicht gefällt oder das Material in natura anders aussieht als auf den Bildern des Händlers, dürfen Käufer die Produkte innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern die Chance Produkte zuhause in Ruhe zu testen.

Allerdings sollte ein Widerruf immer als solcher erkennbar sein und schriftlich formuliert werden. Die Verbraucherzentrale stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung. Das Widerrufen ist auch dann möglich, wenn die Möbelstücke bereits ausgepackt und aufgebaut wurden. Der Käufer muss sie abbauen und verpacken. Kommt es beim Auf- und Abbauen zu kleinen Macken, die sich kaum vermeiden lassen, dürfen dem Verbraucher keine Nachteile entstehen. Selbstverständlich ist ein behutsamer Umgang ein Muss. Übermäßiger Gebrauch geht über die erlaubte Prüfung des Artikels hinaus und kann später als Wertverlust eingestuft werden. Wird ein solcher festgestellt, darf der Verkäufer Ersatz verlangen. Grundsätzliches zum Widerruf:

  • Wurde erfolgreich widerrufen, muss die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden. Das Verwenden der Originalverpackung darf dabei keine Voraussetzung sein.

  • Über die Rücksendeadresse informieren Händler in der Widerrufsbelehrung.

  • Da Verkäufer das Risiko für Transportschäden tragen, bieten viele die Abholung an.

  • Nach Erhalt des Widerrufs müssen Händler geleistete Zahlungen innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen. Dazu zählt nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Versandkosten für die Lieferung zum Kunden.

  • Die Versandkosten der Rücksendung trägt der Kunde.

Wurden individualisierte Möbel gekauft, ist das Widerrufsrecht generell keine Option. Davon kann nur bei vorgefertigten Produkten Gebrauch gemacht werden. Sobald ein Produkt nach den persönlichen Vorstellungen des Kunden hergestellt wurde, besteht kein Recht auf Widerruf.

Service und Komfort

Viele Onlinehändler erweitern das Widerrufsrecht um kulante Extras, um das Risiko für Verbraucher beim Internetkauf auf ein Minimum zu senken. Stilbetten, dem Onlineshop eines Möbelfachhandels mit Sitz in Köln, gewährt zum Beispiel eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie und holt Bestellungen bei Bedarf kostenlos ab, um Käufern zusätzliche Sicherheiten zu bieten. Auch ein Montageservice gehört wie hier bei vielen Händlern zum Servicespektrum. Vorteilhaft ist der pauschal abgerechnete Aufbauservice, weil dieser die Kosten kalkulierbar macht.

Hinsichtlich des Komforts bringen Onlineshops weitere Vorzüge mit sich. Zum einen sparen sich Kunden die Fahrt zu Möbelhäusern, welche wertvolle Zeit kostet. Auch über den Transport müssen sie sich keine Gedanken machen. Zum anderen erleichtert das Einkaufen im E-Commerce den Preisvergleich. Verbraucher können zahlreiche Angebote mit wenigen Klicks gegenüberstellen und zwar bequem von Zuhause aus.

Vorsicht bei den Lieferbedingungen

Die Lieferbedingungen sind beim Möbelkauf besonders sorgfältig zu studieren. Wird beispielsweise ein großes, schweres Sofa „frei Bordsteinkante“ bestellt, ist der Händler nicht dafür verantwortlich, dass das Polstermöbelstück in die Wohnung getragen wird. Wer dieses Detail übersieht, muss bei Lieferung ohne freiwillige Helfer womöglich mit unangenehmen Problemen rechnen. Abhängig von der Größe der Pakete ist eine Lieferung an den gewünschten Bestimmungsort die bessere Wahl.

Tipp: Sind Paketmaße und Lieferbedingungen vor Zustellung bekannt, lässt sich Stress vorbeugen. Sind Bestellungen durch Treppenhäuser in eine Geschosswohnung zu tragen, ist Vorbereitung besonders wichtig.

Bild „StockSnap“ unter pixabay.com

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=51997

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