Geschwindigkeitsschwelle

Bückeburg (mm-16.12.22). Mit der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit sieht man nur sehr wenige Fahrzeuge durch den verkehrsberuhigten Bereich (auch „Spielstraße“ genannt) in der Bahnhofstraße fahren. Dies ist nicht nur für die schwachen Verkehrsteilnehmer gefährlich, die durch das Abbremsen bei hohen Geschwindigkeiten auftretenden Schubkräfte schaden auch der Pflasterfläche. Es sind bereits erste Verschiebungen zu erkennen.

Um die in der übrigen Bahnhofstraße erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h effektiv zur Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich zu reduzieren (ab dem Schild gilt Schrittgeschwindigkeit) wird die Stadt Bückeburg zunächst eine mobile Geschwindigkeitsschwelle auf den Asphalt aufbringen. Diese erhöht die Sicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer und kann die Schubkräfte besser aufnehmen. Dadurch wird eine weitere Schädigung des Pflasters verhindert.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=69354

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