Ganztagsschule- Antrag WGSN/FDP und CDU

Nienstädt (mm-31.01.23). Zum 01. August 2024 (Schuljahr 2024/2025) soll die Grundschule Nienstädt in eine Ganztagsschule umgewandelt werden. Die Auswahl der beabsichtigten Organisationsform offene Ganztagsschule, teilgebundene oder voll gebundene Ganztagsschule, vgl. § 23 Abs. 1 NSchG, habe, so die Fraktionen der WGSN/FDP und CDU im Samtgemeinderat in einer gemeinsamen Pressemitteilung, zu massiven Unstimmigkeiten innerhalb der Elternschaft geführt. Zudem sei der Vorwurf geltend gemacht worden, „dass es keine neutrale Entscheidungsfindung für eine Organisationsform“ gegeben habe.

„Die von einem Elternteil erstellte Online-Petition sowie auch die von der WGSN initiierte Umfrage zeigen klar auf, dass dieses Thema kontrovers diskutiert wird. Die Kritik bzw. der Unmut innerhalb der Elternschaft reißt auch nach der vom Schulvorstand am 23.01.2023 erfolgten, knappen Abstimmung nicht ab“, heißt es in der Pressemitteilung.

Schule bedeute ein „Miteinander“ – insbesondere im Grundschulbereich sollten dies die Kinder lernen -, dieses „Miteinander“ könne nicht bei den Eltern aufhören. Auch wenn es sich bei der Weiterentwicklung einer Halbtagsschule (mit angeschlossenem Hort) zu einer Ganztagsschule nicht um eine schulorganisatorische Entscheidung nach § 106 Abs. 1 bis 3 NSchG handele, d.h. das Interesse der Erziehungsberechtigten nicht gem. § 106 Abs. 5 S.1 Nr. 2 NSchG zwingend zu ermitteln sei, so empfiehlt es sich dennoch, „die Eltern und somit die Bürgerinnen und Bürger unserer Samtgemeinde bei dieser zukunftsweisenden und für die Familienstrukturen sehr weitreichenden Entscheidung mitzunehmen und das Interesse zu ermitteln – so lautet auch die eindeutige Empfehlung des Niedersächsischen Kultusministerium ( vgl. FAQ Hintergrundinformationen zum Ganztagsschulerlass S. 13 f.).“

Eine solche Umfrage hätte bereits zu Beginn des gesamten Diskussionsprozesses die Möglichkeit gegeben, in geeigneter Art und Weise, den Elternwillen zu berücksichtigen. Mit einer entsprechenden Umfrage gäbe es eine vollständige Entscheidungsgrundlage, „um unserer Verantwortung gerecht zu werden und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eine zukunftsweisende Entscheidung treffen zu können.“ Ein entsprechender Antrag der Schule an die zuständige Schulbehörde könne gem. § 23 Abs. 6 NSchG nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden, so dass es – unabhängig von der Abstimmung im Schulvorstand – noch keine endgültige Entscheidung für eine der in § 23 Abs. 1 NSchG genannten Organisationsformen gäbe.

Zeitlich sollte die Umfrage umgehend erfolgen und im ersten Quartal 2023 abgeschlossen werden. Hierdurch werde die rechtzeitige Antragsstellung bei der Schulbehörde sichergestellt und nicht gefährdet.

Die Fraktionen WGSN/FDP und CDU haben folgenden Beschlussvorschlag formuliert:
„Der Samtgemeinderat beschließt, dass durch den kommunalen Schulträger/ Samtgemeinde eine Umfrage der tatsächlich betroffenen Eltern der Grundschule Nienstädt der Klassen 1 und 2, sowie bei den Eltern deren Kinder die Kindergärten (ohne Krippenbereich), innerhalb der Samtgemeinde besuchen zu der gewünschten Organisationsform einer Ganztagsschule vorgenommen wird. Der Befragung ist ein Schreiben beizufügen, welches die drei möglichen Organisationsformen kurz neutral und ohne Darstellung von Vor- und Nachteilen zusammenfassend erläutert.“

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=70014

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