Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bückeburg (pol-22.03.20). Am gestrigen Samstag, gegen 21:30 Uhr, überprüfen Beamte der Bückeburger Polizei einen Pkw im Innenstadtbereich. Grund der Verkehrskontrolle war ein defektes Rücklicht des Fahrzeugs. Es stellt sich heraus, dass der 29-jährige Fahrzeugführer mit syrischer Staatsangehörigkeit lediglich über eine arabische Fahrerlaubnis verfügt.

Obwohl der Fahrzeugführer sich seit über vier Jahren als Asylsuchender im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhält, hat er es bisweilen versäumt, seine arabische Fahrerlaubnis in einen EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Diesbezüglich wird ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=52473

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