Ermittlungserfolg: Polizei stellt rund 78.000 Euro Falschgeld in Bückeburg sicher
(pol – 7.11.25) Bereits Anfang August 2025 hatte eine bislang unbekannte Person in einem Discounter in der Langen Straße in Bückeburg mit einer falschen 50-Euro-Banknote bezahlt. Die Banknote wurde als Falsifikat erkannt und durch die Polizei sichergestellt.
Anhand der gesicherten Videoaufzeichnungen konnten zunächst keine Hinweise auf den Täter gewonnen werden. Ende August erschien der Beschuldigte jedoch erneut in dem Geschäft und wurde durch aufmerksames Personal wiedererkannt. Die herbeigerufene Polizei konnte die Identität des Mannes feststellen. Es handelt sich um einen 33-jährigen Bückeburger.
Nach weiteren Ermittlungen regte die Polizei eine Durchsuchung bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg an. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Bückeburg Anfang Oktober einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss. Bei der Umsetzung wurden ein Mobiltelefon sowie rund 78.000 Euro Falschgeld beschlagnahmt.
Juristische Hinweise:
Das Verhalten des Beschuldigten stellt keinen Bagatellfall dar, sondern erfüllt möglicherweise mehrere schwerwiegende Straftatbestände. Der Versuch, mit einer gefälschten 50-Euro-Banknote zu bezahlen, kann als Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß § 148 StGB geahndet werden. Der Besitz von rund 78.000 Euro an mutmaßlich gefälschten Scheinen begründet zudem den Verdacht eines vorsätzlichen Verstoßes gegen § 149 StGB.
Sollte sich im Zuge der Ermittlungen herausstellen, dass der Mann die Fälschungen selbst hergestellt oder daran mitgewirkt hat, käme auch der Straftatbestand der Geldfälschung nach § 146 StGB in Betracht, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht ist. Auch der versuchte Betrug (§ 263 StGB i. V. m. § 22, § 23 StGB) steht im Raum, da der Einsatz von Falschgeld typischerweise auf eine Täuschung zum eigenen Vermögensvorteil zielt.
In der Gesamtschau handelt es sich um ein Delikt von erheblicher strafrechtlicher Relevanz.
Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=86144

















