Corona-Pandemie:
Rat beschließt Regelungen für Mittagessen und Betreuung

Helpsen (mm-01.06.20). Nach einer entsprechenden Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums wurde der Betrieb sämtlicher Kindertageseinrichtungen Mitte März auch in der Samtgemeinde Nienstädt untersagt. Die Betreuungsgebühren sind in einer Satzung geregelt. Sie sieht vor, dass durch „sonstige vorübergehende Schließungsgründe die Gebührenpflicht nicht unterbrochen wird.“

Der Gemeinderat Helpsen hat nach einer gemeinsamen Besprechung der Bürgermeister und Gemeindedirektoren – wie zuvor auch der Gemeinderat Seggebruch – folgende Beschlüsse einstimmig gefasst: Die Gebühr für das Mittagessen wird für den Monat März zur Hälfte erstattet, entfällt für den Monat April und wird ab Mai nur nach der tatsächlichen Inanspruchnahme berechnet.

Die Betreuungsgebühr wird für März in volle Höhe beibehalten und entfällt für April. Ab Mai für jeden vollen Monat, in dem keine Betreuung angeboten wird, auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Kinder, die in einer Notbetreuung aufgenommen werden.

„Mitte August ist für uns Eltern und Kinder noch weit weg – gibt es etwas Neues?“, wollte ein Elternvertreter zu Beginn der Einwohnerfragestunde wissen. Man habe lange nichts gehört. Es würden aktuelle Informationen über E-Mail oder Facebook vermisst. Die Einrichtungsleitungen hätten an die Verwaltung verwiesen.

Gemeindedirektor Ditmar Köritz stellte deutlich fest, „dass die Verwaltung sich um den organisatorischen Rahmen kümmert, die Umsetzung vor Ort aber Aufgabe der Kitaleitung ist.“ Köritz „vermutet“, dass es Mitte Juni zu einer eingeschränkten Regelbetreuung kommen wird. Er verwies auf den Ausgang der Gespräche von Landespolitikern mit den Spitzenverbänden am Freitagnachmittag vor Pfingsten.

Bürgermeister Manfred Kesselring (Foto) berichtete, dass zu Beginn der Corona-Krise „fast täglich anderslautende Entscheidungen eingetroffen“ sind und Sitzungen nicht stattfinden konnten. Köritz ergänzte, durch Corona bereits Gebührenausfälle in Höhe von rund 30.000 Euro zu verzeichnen sind.

Nach zwei Jahren wurden aufgrund der Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten, die Betreuungsgebühren in der Kinderkrippe Spatzennest ab 1. August 2020 um jeweils 5,00 Euro monatlich angehoben. Der Rat folgte damit einer Empfehlung des Kindergartenausschusses. Kerstin Reichau (SPD) und Martina Lohmann (CDU) bezeichneten die Anpassung übereinstimmend als „moderat und angemessen“, betonten zugleich, dass die Erhöhung „in keinen Zusammenhang mit den Gebührenausfällen steht.“ Foto/Archiv: mm

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