AWS prüft Rechtsformwechsel – Entscheidung für AöR mit Anlagen-GmbH

(Foto: pr) Peter Kühn (r.) erläutert Ralph Tegtmeier (v.li.), Thomas Pawlik, Horst Schwarze, Thilo Müthing, Eckhard Ilsemann, Landrat Jörg Farr und Hans-Dieter Brand die rechtlichen und ökonomischen Vorteile eines Wechsels der Rechtsform bei der AWS.

(pm – 18.8.25) Auf Initiative des Bad Nenndorfer SPD-Kreistagsabgeordneten Ralph Tegtmeier, Aufsichtsratsvorsitzender bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft Schaumburg mbH, hat die SPD/FDP-Gruppe im Kreistag im Bad Nenndorfer „Haus Kassel“ ein Gespräch mit AWS-Geschäftsführer Peter Kühn geführt. Inhaltlich ging es um einen möglichen Rechtsformwechsel der AWS.

„Obwohl wir zurzeit über eine gut ausgestaltete GmbH-Struktur verfügen, haben wir im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen Alternativen der Organisation untersucht“, erläuterte Kühn. Dabei wurden im Vorfeld strategische und wirtschaftliche Ziele formuliert. So sollen interkommunale Kooperationen ermöglicht werden, sowohl eine Gebührenstabilität als auch eine Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung erreicht werden. Durch eine ausreichende Eigenkapitalquote soll die Kreditfähigkeit gestärkt werden.

Nach einer Gewichtung der Ziele sei, so Kühne, die Entscheidung für eine „Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit Anlagen-GmbH“ gefallen. Die Bildung einer neuen Rechtsform koste Geld, das aber auf zehn Jahre verteilt wird. „Wir bekommen dafür eine Vorsteuerabzugsberechtigung“, benannte der AWS-Geschäftsführer den großen Vorteil.

Zukünftig steigende Personalkosten wirken sich dann schwächer aus als bei einer GmbH. Zurzeit sei die GmbH Auftragsnehmer, die Personal braucht. Sie schreibt Rechnungen für die geleistete Arbeit mit Umsatzsteuer an den Landkreis. In der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts mit Anlagen-GmbH sei man nicht mehr Auftragnehmer, sondern die Mitarbeiter handeln für sich selbst. „Steigende Personalkosten werden nun dauerhaft günstiger“, so Kühn.

Der Übergang der Mitarbeiter einer GmbH in eine AöR gilt rechtlich als Betriebsübergang nach § 613a BGB. Dabei treten die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis von der GmbH auf die AöR über. Voraussetzungen sind einmal die Mitgliedschaft der AöR im kommunalen Arbeitgeberverband und zur Sicherstellung der VBL die Mitgliedschaft der AöR in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Ein Personalrat ersetzt dann den Betriebsrat. Ein Verwaltungsrat der AöR legt die Gebührensatzung fest und übernimmt damit die Aufgaben des Kreistages.

Der Wechsel der Rechtsform soll zum 1. Januar 2028 wirksam werden. Am 26. August soll das Thema im Kreisausschuss beraten werden, ein Beschluss im Kreistag möglicherweise noch im vierten Quartal dieses Jahres fallen.“1,5 Millionen Euro werden wir auf jeden Fall sparen“, so Kühn, der aber keine Versprechen im Hinblick auf die Höhe der Abfallgebühren in der Zukunft abgeben wollte. Zu viele Kostenfaktoren spielen dabei eine Rolle. Kühn betonte während der Diskussion aber erneut, dass ein gebührenfinanziertes Abfallsystem grundsätzlich besser sei als ein privatwirtschaftliches System mit Gewinnaufschlägen.

Ralph Tegtmeier berichtete, dass Nienburg und Minden den Weg mit einer AöR mit Anlagen-GmbH bereits gegangen sind. Fraktionsvorsitzender Eckhard Ilsemann (SPD) erhielt ein einstimmiges Votum der Gruppe für einen Rechtsformwechsel bei der AWS.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=85590

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