Maskenpflicht bei Versammlungen
Landkreis (mm-14.01.22). Der Landkreis teilt mit, dass die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen für Teilnehmende auch bei nicht angemeldeten Versammlungen i. S. v. Art. 8 GG bereits mit Allgemeinverfügung vom 05.01.2022 vorgeschrieben ist.
Der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinverfügung ist bis zum 05.02.2022 verlängert worden. Die Verlängerungsverfügung ist im Internet unter www.schaumburg.de unter der Rubrik Corona, Regelungen, einsehbar.
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