Hinweise zum Kauf von Desinfektionsmitteln
Landkreis (mm-07.05.20). Die Kreisverwaltung warnt vor dem Kauf von Hand- oder Flächen-Desinfektionsmitteln, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und möglicherweise nicht wirksam sind.
Es ist darauf zu achten, dass die folgenden verpflichtenden Angaben der jeweiligen Hersteller auf den Verpackungen zu finden sind: Name, Anschrift, Zulassungsnummer des Herstellers, Informationen zu allen enthaltenen Wirkstoffen und ihrer Konzentration, Haltbarkeitsdatum und Hinweise zu Lagerung und Entsorgung.
Darüber hinaus müssen entsprechende Piktogramme Gefahrenhinweise erkennen lassen sowie verständliche Angaben über die Häufigkeit und Dosierung des Mittels vorhanden sein. Vorsicht ist geboten bei Mitteln mit dem Hinweis „umweltfreundlich“ oder „ungiftig“ – diese verharmlosende Auskunft ist nach den Worten der Kreisverwaltung irreführend und darf nicht verwendet werden.
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