Wochenmarkt mit Maskenpflicht
Bückeburg (mm-12.05.20). Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Bückeburg darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, zu denen auch Wochenmärkte gehören, gem. § 9 der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verpflichtet sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Lediglich Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstandes das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=53297