Verzicht auf Stundungszinsen
Betreuungsgebühren nur nach Inanspruchnahme

Seggebruch (mm-30.01.21). „Es liegen mehrere Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung bezüglich der Gewerbesteuer vor – wir verzichten auf die Stundungszinsen“, berichtete Gemeindedirektor Ditmar Köritz während der Sitzung des Gemeinderates.

Für die Betreuung der Kinder in den Kita-Einrichtungen hat die Samtgemeinde Nienstädt die Gebühren für den Monat Dezember 2020 in volle Höhe abgebucht, für Januar den Einzug der Gebühren zunächst ausgesetzt. In der sogenannten Bürgermeister-Runde hatten die Teilnehmer nach einer einheitlichen Regelung für die Samtgemeinde gesucht und empfohlen, ab Januar 2021 die Gebühren nur nach der tatsächlichen Inanspruchnahme zu berechnen.

Der Gemeinderat Seggebruch folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag. Die Gebühr für das Mittagessen wird bereits ab Dezember nur nach der tatsächlichen Inanspruchnahme berechnet.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=57737

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