Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach Sachbeschädigung an Kraftfahrzeug
(pol – 21.6.25) Am Donnerstag, den 19.06.2025, im Zeitraum zwischen 10:57 Uhr und 17:39 Uhr, wurde auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz am Dr.-Witte-Platz in Bückeburg ein ordnungsgemäß abgestellter Pkw einer 26-jährigen Geschädigten aus Bad Oeynhausen beschädigt.
Die Eigentümerin stellte die Beschädigungen im Bereich der hinteren linken Fahrzeugseite bei Rückkehr zu ihrem Fahrzeug fest. Hinweise auf ein Ausweich- oder Bremsmanöver am Abstellort lagen nicht vor.
Ein unmittelbares Ansprechen eines Unfallverursachers war nicht möglich – die nach Lage der Spurenlage und Schadenshöhe (mutmaßlich Streifschaden durch Parkvorgang) beteiligte Person hatte sich bereits vom Unfallort entfernt, ohne die nach § 142 StGB erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder eine angemessene Wartezeit einzuhalten.
Die Polizeiinspektion Bückeburg bittet Zeuginnen, Zeugen oder Hinweisgeber, sich unter der Telefonnummer 05722 / 28940 mit sachdienlichen Informationen zum Vorfall zu melden.
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