Unbekannte stehlen E-Scooter – Polizei bittet um Hinweise

(pol – 8.9.25) Am Sonntag, den 07.09.2025, ereignete sich im Zeitraum zwischen 13:10 Uhr und 17:50 Uhr ein Eigentumsdelikt im Bereich der Fahrradständer am Bahnhof Bückeburg.

Die bislang unbekannte Täterschaft entfernte und entwendete einen dort abgestellten E-Scooter, welcher mit einem Schloss gegen unbefugten Zugriff gesichert war. Eigentümer ist ein 41-jähriger Bürger aus Bückeburg. Der durch die Tat eingetretene Vermögensschaden bewegt sich im mittleren dreistelligen Bereich.

Die Tathandlung erfüllt nach gegenwärtigem Ermittlungsstand den objektiven und subjektiven Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB. Ein besonderes Augenmerk ist auf das überwundene Schloss zu legen, da hierin das notwendige Gewahrsamsbruch-Element liegt. Mangels Anwendung körperlicher Gewalt oder Drohung scheiden schwerwiegendere Qualifikationen (wie etwa räuberischer Diebstahl, § 252 StGB, oder Raub, § 249 StGB) aus.

Die Tat ist als einfacher Diebstahl zu qualifizieren. Gleichwohl könnte eine Prüfung des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls: „Sachen, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert sind“) angezeigt sein. Ob das verwendete Schloss diese Anforderungen erfüllt, bleibt eine Tatfrage und ist im Rahmen der weiteren Ermittlungen zu klären.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05722 28940 bei der Polizei Bückeburg zu melden.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=85794

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