Trunkenheitsfahrt auf der B65 bei Bückeburg – Smartphone am Steuer

(pm – 12.6.25) Am 12.06.2025 gegen 00:40 Uhr ereignete sich auf der Bundesstraße 65 in Fahrtrichtung Minden, kurz nach der Auffahrt Röcke, ein Verkehrsunfall mit einem alleinbeteiligten Fahrzeugführer. Der 20-jährige Beschuldigte, wohnhaft in Bückeburg, kam mit seinem Pkw aus bislang nicht abschließend geklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte im angrenzenden Grünstreifen mit der dortigen Böschung.

Im Rahmen der anschließenden polizeilichen Unfallaufnahme ergaben sich unmittelbare Verdachtsmomente auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Eine vor Ort durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert oberhalb der gesetzlich zulässigen Grenze von 0,5 ‰ (§ 24a Abs. 1 StVG) beziehungsweise 0,3 ‰ in Verbindung mit auffälligem Fahrverhalten (relative Fahruntüchtigkeit gemäß § 316 StGB).

Des Weiteren erhärtete sich im Verlauf der Maßnahmen durch eigene Einlassungen des Fahrzeugführers sowie Auswertung des Mobiltelefons der Verdacht, dass der Beschuldigte während der Fahrt aktiv sein Smartphone bediente. Eine solche Handlung stellt einen gravierenden Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar, da sie nachweislich zu einer nicht unerheblichen Ablenkung geführt und somit unfallursächlich gewesen sein dürfte.

Der junge Mann blieb unverletzt. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden, ein Fremdschaden liegt nicht vor. Das Kraftfahrzeug wurde abgeschleppt. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt (§ 81a StPO), der Führerschein sichergestellt.

 

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=85137

Kommentare sind geschlossen

Unsere Werbepartner


Bäder-BBG-Logo-Blau-110428 NEU

Werbung

Fotogalerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes