Störung durch Schienenlärm – Bürger können sich äußern

Bückeburg (mm-13.03.23). Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Stadt Bückeburg darauf hingewiesen, dass es am Montag, 13. März 2023, die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung zum Schienenlärm für die Bürgerinnen und Bürger startet. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis Montag, 24. April 2023, zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die EU darauf hin beginnend ab 2002 eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu soll zunächst die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt werden und darauf aufbauend ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Die Lärmkarten und -aktionspläne werden alle fünf Jahre aktualisiert.

Waren ursprünglich die Kommunen für die Lärmaktionspläne an den Straßen- und Schienenwegen zuständig, wurde zwischenzeitlich das Verfahren getrennt, so dass das Eisenbahnbundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Schienenwegen verantwortlich ist.

Die Stadt Bückeburg hat im Jahr 2018 den Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Straße veröffentlicht, der auf der Internetseite der Stadt Bückeburg unter https://www.bueckeburg.de/de/Leben-in-Bueckeburg/Dorfentwicklung/Stadtplanung einsehbar ist. Kurzfristig werden durch das Land Niedersachsen die Lärmkarten der 4. Stufe veröffentlicht. Kartiert wurden alle Straßen, die eine tägliche Verkehrsbelastung von mehr als 10.000 Fahrzeugen aufweisen. In Bückeburg sind dies die B 83 und die B 65. Auf Basis dieser Karten wird die Stadt Bückeburg in den nächsten Monaten einen neuen Lärmaktionsplan aufstellen.

 

 

 

 

                                                                                            

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=70703

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