Schulwegsicherheit obere Lange Straße/Schulstraße – Es bleibt bei Tempo 30

(aus dem Rathaus – 11.9.25) Nach den neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sind die obere Lange Straße und die Schulstraße als hochfrequentierte Schulwege zu beurteilen, sodass es während der Schulzeiten auch nach dem 30.09.2025 bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bleibt.

Die obere Lange Straße sowie die Schulstraße wurden im Wege der straßenverkehrsrechtlichen Experimentierklausel bereits für einen befristeten Zeitraum als geschwindigkeitsreduzierter Bereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen.

Diese Testphase ist befristet bis zum 30.09.2025. Während der Testphase wurde im Oktober 2024 die Straßenverkehrsordnung novelliert. Unter anderem besteht nunmehr die Möglichkeit, auf hochfrequentierten Schulwegen unter deutlich erleichterten Bedingungen zum Schutz der Schülerinnen und Schülern von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit abzuweichen. Die Voraussetzungen hierfür sind durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO, welche im März 2025 veröffentlicht wurde, konkretisiert worden.

Aufgrund der Lage der zentralen Bushaltestelle Stadtkirche, mittels derer eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern zur Oberschule Bückeburg und zum Gymnasium Adolfinum an- und abfahren, ist der Bereich zwischen dem Kreisverkehrsplatz Georgstraße und der Ampelkreuzung Unterwallweg/Obertorstraße/Oberwallweg/Lange Straße als ein solcher hochfrequentierter Schulweg zu beurteilen.

Daher besteht jetzt die Möglichkeit, in dem genannten Abschnitt während der Schulzeiten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h umzusetzen. Außerhalb der Schulzeiten gilt weiterhin die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Stadt Bückeburg wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, die den hochfrequentierten Schulweg nutzen, den Bereich weiterhin mit einer entsprechenden Geschwindigkeitsreduzierung versehen.

Da es sich hierbei nicht um die Anordnung einer Tempo 30-Zone handelt, können auch die sich im Bereich vor der Stadtkirche befindlichen Fußgängerampeln erhalten bleiben, um eine sichere Querung der Langen Straße zu ermöglichen.

Im Rahmen des durchgeführten Verkehrsversuches ist mit verschiedenen Messungen festgestellt worden, dass durch eine Geschwindigkeitssenkung keine signifikanten Verkehrsverlagerungen auf die umliegenden Straßen, insbesondere auf die Ulmenallee und Herminenstraße erfolgen, sodass durch die nun anstehende Anordnung keine negativen Auswirkungen auf andere Straßen zu erwarten sind.

Die Maßnahmen werden zeitnah und im direkten Anschluss an das Ende der Testphase umgesetzt. Die notwendige Beschilderung wurde bereits bestellt und wird nach der Auslieferung installiert.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=85803

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