Ärger mit E-Scootern

Bückeburg (pol-01.12.19). Immer wieder wird die hiesige Polizei auf Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Scooter, aufmerksam, welche entgegen der bestehenden Gesetzeslage entweder nicht versichert, gänzlich im öffentlichen Straßenverkehr verboten sind oder deren Fahrer nicht das erforderliche Mindestalter besitzen.

Am Samstagabend, gegen 21.30 Uhr, befuhr ein 18-jähriger Bückeburger mit einem E-Scooter die Hannoversche Straße. Bei der anschließend stattfindenden Kontrolle wurde festgestellt, dass die für dieses Gefährt erforderliche Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen wurde und somit als Versicherungsnachweis auch kein Versicherungskennzeichen angebracht war.

Es folgte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt mit dem Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, zumindest bis zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, wurde untersagt.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=50263

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