Territoriales Führungskommando koordiniert Bundeswehrkräfte bei Suche nach vermisstem Kind

(Foto: Bundeswehr) Der Schulungshubschrauber EC 135

(bw – 26.4.24) Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr in Berlin koordiniert die Unterstützung durch die Bundeswehr bei der Suche nach einem vermissten Kind in Niedersachsen. Dabei sind derzeit sowohl Hubschrauber in der Luft als auch über 300 Soldatinnen und Soldaten am Boden im Einsatz.

Die Bundeswehr unterstützt die Polizei und weitere Rettungskräfte bereits seit dem 23. April kurz nach der ersten Vermisstenmeldung. Zunächst hat ein Bundeswehrflugzeug vom Typ Tornado das Gelände mit Spezialgeräten abgesucht. Später folgten SAR-Hubschrauber der Marine und des Heeres. Auch Drohnen wurden eingesetzt.

Seit dem 25. April konzentriert die Bundeswehr ihre Unterstützung der Suche auf Bodenkräfte. Über 250 Soldatinnen und Soldaten des Fallschirmjägerregiments 31 aus dem niedersächsischen Seedorf suchen neben rund 60 Soldatinnen und Soldaten des Objektschutzregiments der Luftwaffe „Friesland“ aus Schortens in Niedersachsen nach dem Sechsjährigen. Sie können so auch unwägbares und bebautes Gelände absuchen.

Weiterhin ist ein Hubschrauber des Typs MH90 vom Marinefliegergeschwader 5 vom Fliegerhorst Nordholz in Niedersachsen im Einsatz. Daneben ein Hubschrauber vom Typ H145M des Kommando Hubschrauber aus Bückeburg in Niedersachsen.

Das Landeskommando der Bundeswehr in Niedersachsen ist mit Soldatinnen und Soldaten des Kreisverbindungskommandos Rothenburg (Wümme) erster Ansprechpartner der Bundeswehr für zivile und sogenannte Blaulicht-Organisationen vor Ort.

Hintergrund: Amtshilfeeinsatz der Bundeswehr

Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist auf Grundlage des Artikel 35 des Grundgesetzes möglich. Absatz 1 GG verpflichtet alle Behörden des Bundes und der Länder, sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten. In diesem Fall haben der Landkreis und die Polizeiinspektion Rotenburg Anträge zur Amtshilfe eingereicht. Diesen wurde vom Befehlshaber des Territorialen Führungskommando der Bundeswehr, Generalleutnant André Bodemann, entsprochen. Die Amtshilfe der Bundeswehr wird wie in den anderen 15 Bundesländern durch das Landeskommando koordiniert. Die Bundeswehr leistet ihre Unterstützung dabei stets subsidiär.

Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr wendet sich bei einem Amtshilfeantrag an diejenigen Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche, bei denen die abgefragten Fähigkeiten vorhanden sind, diese prüfen und melden die Ressourcenverfügbarkeit. Parallel wird durch die Rechtsberater der Bundeswehr geprüft, ob und gegebenenfalls unter welchen rechtlichen Auflagen der Einsatz der Bundeswehr zulässig ist. Sind Ressourcen sowie Fähigkeiten vorhanden und ist die Unterstützung rechtlich zulässig, wird der Antrag zur Entscheidung dem Nationalen Territorialen Befehlshaber, also dem Befehlshaber des Territorialen Führungskommando der Bundeswehr, oder über ihn dem Bundesministerium der Verteidigung vorgelegt.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=82590

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