Vorrang der Erdverkabelung bei SuedLink

Beermann 13.10.15Landkreis (mm-13.10.15). Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, wonach neue Gleichstromtrassen vorrangig als Erdkabel errichtet werden sollen. Hierauf weist der heimische Bundestagsabgeordnete Maik Beermann in einer Presseerklärung hin. Der ursprüngliche, alte Gesetzentwurf aus dem Hause des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) hatte noch den Vorrang für Freileitungen vorgesehen.

„Ich freue mich, dass jetzt endlich ein überarbeiteter Gesetzentwurf vorliegt, der regelt, dass der SuedLink vorrangig als Erdkabel zu errichten ist“, erklärte Beermann, der die Entwicklung des SuedLinks durch seinen Wahlkreis von Beginn an begleitet hat. „Der Deutsche Bundestag müsse nun zügig über den Entwurf beraten, damit das Projekt nicht weiter verzögert wird. TenneT könne dann auf solider Grundlage den SuedLink für die Bürger nachvollziehbar planen und die Bundesnetzagentur das Projekt genehmigen“, so Beermann weiter.

Werden die gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände zu Wohngebäuden (400m im Bereich eines Bebauungsplans, 200m im Außenbereich) unterschritten, dann muss nach dem neuen Gesetzentwurf zwingend erdverkabelt werden. „Das bedeutet, dass in Gebieten mit dichter Bebauung de facto erdverkabelt werden muss, wenn nicht um das Gebiet herum geplant werden kann. Hierfür werde ich mich weiter einsetzen“, sagt Beermann abschließend.

Allerdings weist der CDU-Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Herausforderungen in Gänze somit noch nicht bewerkstelligt wurden, denn auch die Grundstückseigentümer beziehungsweise die Landwirtschaft dürfen in der weiteren Diskussion und Planung nicht vergessen werden. TenneT habe den Entwurf in einer öffentlichen Anhörung zur Gesetzesänderung begrüßt. Man werde die neuen Verkabelungsmöglichkeiten aktiv nutzen.

Foto 1: Maik Beermann

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