Autofahren mit Anhänger: Was erlaubt ist und was nicht
(fu – 12.12.22) Fast alle erwachsenen Bundesbürger verfügen über einen Führerschein der Klasse B, und dürfen damit hinter ihrem Pkw auch einen Anhänger ziehen. Auch wenn der zusätzliche Transportraum in vielen Situationen eine große Erleichterung sein kann, gibt es doch einige Missverständnisse über die Regelungen zum korrekten Fahren mit Anhänger. Welche Vorschriften gelten und was man beim Fahren mit dem Anhänger beachten sollte, erfahren Sie hier.
Strenge Regeln bei Maße und Gewicht
Der regelmäßige Transport von sperrigen Gütern wie Holz oder Schnittabfällen aus dem Garten, die Anlieferung von Baumaterialien wie Gips- oder Betonmischungen oder zusätzlicher Stauraum für die Urlaubsreise – Gründe für einen eigenen Pkw-Anhänger gibt es viele. Umso erfreulicher, dass die Erlaubnis zum Ziehen kleinerer Anhänger bereits in der Fahrerlaubnisklasse B enthalten ist. Um nicht mit den Gesetzeshütern aneinander zu geraten, müssen jedoch die Vorgaben zu Gewicht und Abmessungen des Anhängers streng eingehalten werden. So darf der Anhänger voll beladen eine Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Ausnahmen gelten nur, wenn das gesamte Gespann aus Auto und Anhänger nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt: Dann darf auch mit etwas schwereren Anhängern gefahren werden. Die Vorschrift hat jedoch einen Haken: Gleichzeitig darf die maximale Anhängelast des Pkw nicht überschritten werden. Dieser Wert kann je nach Pkw-Modell beträchtlich niedriger ausfallen als die eigentlich erlaubten 750 Kilogramm Anhängergewicht. Die maximale Anhängelast ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführt und sollte schon bei Kauf oder Anmietung beachtet werden.
Passende Anhängerkupplung Pflicht
Ebenso muss die Anhängerkupplung zum eigenen Fahrzeugmodell passen. Gute Anhängerkupplungen zum Nachrüsten gibt es bereits für etwa 400 Euro im Handel, wobei diese unter Anleitung oft auch selbst eingebaut werden können. Hier sollte man darauf achten, dass die Kupplung eine offizielle EU-Zulassung erhalten hat, andernfalls muss sie bei den staatlich anerkannten Prüfstellen abgenommen und eingetragen werden. Wer ohne ABE- oder ECE-Zulassung erwischt wird, riskiert empfindliche Geldbußen.
Abmessungen nicht überschreiten
Gerade wenn sperrige Güter wie Holzlatten oder Baumstämme transportiert werden sollen, ist auf die Einhaltung der korrekten Außenmaße des Anhängers zu achten. Der Anhänger darf mit Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein. Zudem darf die Ladung bei einer Höhe über 2,50 Meter um höchstens 50 Zentimeter über das ziehende Auto hinausragen. Außerdem muss man das Ladungsende mit einem Warnwimpel kenntlich machen, wenn die Ladung um mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Anhängers hinausragt. Des Weiteren sollte man sich vor Fahrtantritt unbedingt um die korrekte Ladungssicherung kümmern, wie § 22 StVO klarstellt. Die Ladung muss also so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutschen, umfallen oder hin- und herrollen kann. Auch dies wird von der Polizei gerne kontrolliert und kann bei Nichtbeachtung zu Geldbußen und Punkten ins Flensburg führen.
Glück für ältere Führerscheine
Unter Umständen großes Glück hat, wer noch die alte Fahrerlaubnisklasse 3 (ausgestellt vor dem 01.01.1999) vorweisen kann. Hier ist weiterhin das Führen von Anhängern mit bis zu 3500 Kilogramm Gesamtgewicht gestattet. Alle anderen benötigen dafür heute den Führerschein der Klasse BE. Dieser kann in den Fahrschulen für etwa 600 Euro durch mehrere praktische Fahrstunden und eine abschließende Prüfung erworben werden. Für die meisten Herausforderungen des Alltags kann jedoch ein kleinerer Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm ausreichend sein. Wer also eine Anhängerkupplung besitzt und die wesentlichen Vorschriften einhält, kann mit seinem Pkw jederzeit einen eigenen Anhänger bewegen.
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