Auffälliger Kradfahrer

Obernkirchen (pol-16.07.18). Wenn einer Funkstreifenbesatzung ein Fahrer eines Kleinkraftrades entgegenkommt und dieser ohne erkennbaren Grund von seinem Krad absteigt, um sein Zweirad zu schieben, dann kann nur ein technischer Defekt vorliegen oder der Fahrer hat ein nicht so ganz reines Gewissen. Bei dem 34-jährigen Obernkirchener war es am Sonntag um 16.55 Uhr auf der Schäferstraße in Obernkirchen nachweislich das schlechte Gewissen, welches ihn urplötzlich zum Fußgänger werden ließ. Der Mann war mit einem Promillewert von 1,31 unterwegs und hatte
eine noch laufende Fahrerlaubnissperre.

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