Auffällige Rollerfahrer

Obernkirchen (pol-24.06.18). Am Freitag, 22.06.2018, gegen 23:55 Uhr, werden die eingesetzten Polizeibeamten in Obernkirchen auf ein Kleinkraftrad aufmerksam. Auf dem Roller sitzen zwei männliche Personen ohne Schutzhelm. Der Roller-Fahrer wird zum Friedhofsparkplatz im Bereich der Straße „Zum Stiftswald“ geführt. Dort stößt der Roller zunächst gegen einen angrenzenden Zaun, so dass dieser leicht beschädigt wird. Rollerfahrer und Sozius fallen auf den Boden und fliehen anschließend von dem Parkplatz.

Kurze Zeit später kehren die Personen jedoch zurück, um sich zu „stellen“. Beide Personen stammen aus Obernkirchen und sind 19 Jahre alt. Im Rahmen der weiteren Sachverhaltsaufnahme stellt sich heraus, dass der Roller-Fahrer unter Alkoholeinfluss steht. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergibt einen Wert von 1,59 Promille.

Zudem wird bekannt, dass der Roller auf den Vater des Roller-Fahrers zugelassen ist und ohne Einverständnis des Vaters genutzt worden ist. Der Roller-Fahrer wird zur hiesigen Dienststelle gebracht. Dort wird ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Weitere Ermittlungen ergeben, dass der Roller-Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Gegen die Person werden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs eingeleitet.

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