Anordnung der Stallpflicht

Landkreis (mm-28.11.16). Nach erneuter Risikobewertung angesichts der fortschreitenden Ausbreitung der Vogelgrippe bundesweit und dem Nachweis des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auch in verschiedenen niedersächsischen Landkreisen ordnet der Landkreis Schaumburg zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelbestände ab sofort die Stallpflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel im gesamten Kreisgebiet an. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen als auch für Hobbyhaltungen. Ebenfalls sind seit dem 16.11.2016 alle Geflügel- und Taubenausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen im Kreis Schaumburg untersagt.

Weiterhin ist mit der „Eilverordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ der Bundesregierung vom 18.11.2016 die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen nun auch verpflichtend auf Geflügelhalter von unter 1000 Stück Geflügel ausgeweitet worden. So müssen Geflügelhalter z. B. das unbefugte Betreten ihrer Stallungen von fremden Personen verhindern, ebenso muss Schutzkleidung bereit stehen.

Die Verordnung ist unter der folgenden Web-Adresse zu finden: http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html. Zudem hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (LAVES) ein Bürgertelefon unter der Tel.-Nr. 0441 57026-444 eingerichtet. Mit dieser Infohotline sollen insbesondere Geflügelhalter bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützt werden.

Kurz-URL: https://www.bueckeburg-lokal.de/?p=28569

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