Bundesverwaltungsgericht stoppt Großprojekt
Gründung Planungsverband nicht rechtmäßig

Minden/Bückeburg (mm-18.05.18). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern die von der Stadt Minden initiierte Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 26.06.2017 abgewiesen und den Bebauungsplan RegioPort Weser für unwirksam erklärt (wir berichteten gestern). Mit diesem Urteil ist in letzter Instanz der Klage der Bückeburgerin Gisela Lindenthal, unterstützt durch die Bürgerinitiative Containerhafen e.V., und der Stadt Porta Westfalica, recht gegeben worden.

„Ich freue mich über das heutige Urteil. Nun bin ich zuversichtlich, dass auch das noch laufende Verfahren gegen die Baugenehmigung vor dem VG Minden erfolgreich verlaufen wird und ein unmittelbarer Baustopp verfügt wird“, meinte Gisela Lindenthal gegenüber der Presse. Uwe Tönsing, Vorsitzender der BiCon, weist darauf hin, „dass der Planungsverband des RegioPort falsch gegründet wurde, illegal ist und damit auch alle Beschlüsse der Vergangenheit nichtig sind.“

Minden, so Tönsing, habe auf Zeit gespielt und nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Auch inhaltlich habe der Bebauungsplan erhebliche Mängel. „Nun muss auch dem Letzten klar sein, dass die laufenden Bauarbeiten rechtswidrig sind und umgehend gestoppt werden müssen“, so der BiCon-Vorsitzende. Es sei „unverantwortlich“, wie die Stadt Minden trotz des Urteilsspruchs aus dem letzten Jahr im Eiltempo baut und so versucht, Fakten zu schaffen. Die ursprüngliche Landschaft sei zerstört und Millionen Steuergelder mit dem jetzt gescheiterten Vorhaben verschwendet worden.

„Die Bauarbeiten für den geplanten Hafen und den Ausbau der Hafenkaje laufen seit Wochen mit hoher Intensität, trotz der unsicheren Rechtslage. In den letzten Monaten wurden für den RegioPort Weser Brücken und Straßen gebaut. Die Aue wurde renaturiert und die neue Kaianlage am Mittellandkanal ist fast fertiggestellt“, ergänzt Uwe Tönsing. Er glaubt, dass mit dem diesen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts es nun nicht mehr möglich sein, weitere Baugenehmigungen im Bereich des RegioPort, aber auch im Hafengebiet Berenbusch, zu erteilen. Hierfür sei ein neuer Bebauungsplan erforderlich. „Die BiCon wird auch künftig alle Rechtsmittel gegen das unsinnige Vorhaben und gegen jede Baugenehmigung in dem Plangebiet ausschöpfen“, kündigt Tönsing an. Foto: pr

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